|
|
-
- Ich
habe auf dieser Seite versucht einige studentische Begriffe
zu erklären.
- Sollte
trotz gewissenhafter Recherche ein Fehler entstanden sein
oder wollt einen neuen Begriff mit Erklärung schicken bitte
teilt mir dieses mit unter
-
-
-
-
-
- Abholung:
Von der letzten Prüfung des Diploms oder der Doktorantenzeit
wird der Korporationsstudent von seinen Bundesbrüdern
, Studienkollegen und Freunden abgeholt. Dies geschieht im festlichen
Rahmen, häufig mit einem speziellen Abholungsgefährt, mit dem
der Abgeholte nach einem kurzen Umzug durch die Stadt auf das
Verbindungshaus gebracht wird. Dort schließt sich in der Regel
eine kleine Feier an.
-
- AC:
(siehe Convent)
-
- Admission:
Ist der lateinische Ausdruck für "Zulassung"
und ist der - heute unübliche - Ausdruck für die Aufnahme in
eine Verbindung. (siehe Reception)
-
- ADV:
Ist die Kurzform für Akademische Damenverbindung.
-
- AH.,
AHAH., AH2: (siehe Alter
Herr)
-
- Akademie:
Der Wortstamm entstand aus dem Namen der von Platon
529 v.Chr. gegründeten Philosophenschule. Heute steht der Begriff
der Akademie als Synonym für Hochschule bzw. Universität, wird
aber immer häufiger für Institutionen mißbraucht, die wenig
oder auch gar nichts mehr mit Hochschule oder Bildung zu tun
haben.
-
- Akademische
Freiheit: Ist der erstmals
1233 belegte Sammelbegriff für die Privilegien der Universitäten,
ihrer lehrenden und lernenden Mitglieder. (siehe Burschenfreiheit)
-
- Akademische
Gerichtsbarkeit: Ist die teilweise
bis ins 20. Jahrhundert bestehende Sondergerichtsbarkeit der
Universitäten gegenüber ihren Mitgliedern. (siehe Burschenfreiheit)
-
- Akklamation:
Leitet sich vom lateinischen acclamatio "Zuruf"
ab. In seiner usprünglichen Bedeutung handelt es sich um einen
zustimmenden Zuruf, der sich nicht nur im studentischen vom
eigentlichen Rufen zu anderen Geräuschen gewandelt hat. Am weitesten
verbreitet ist das Klopfen zur Begrüßung, zum Abschied, zum
Dank und als Beifallsbekundung. Besondere Bedeutung erhält die
Akklamation in ihrer auch in Studentenkreisen weit verbreiteten
Form - dem Klopfen - als Abstimmungsmodell. Bei nicht-schriftlichen
Abstimmungen eigentlich nur in rechtlicher Funktion, wenn keine
qualifizierte Mehrheit gefordert ist, wird sie immer häufiger
auch bei Abstimmungen eingesetzt, deren Ausgang als mit überwältigender
Mehrheit angenommen vorausgesetzt werden kann.
-
- aktiv:
(siehe Aktivitas,
Aktiver)
-
- Aktiver:
Als Aktiven bezeichnet man einerseits jeden zu
einer Korporation gehörenden Studierenden, andererseits jedoch
in der Differenzierung aktiv - inaktiv. Diese Differenzierung
bezieht sich auf die Rechte und Pflichten gegenüber der Verbindung.
Um den hohen Anforderungen, die das Studium besonders im fortgeschrittenen
Stadium stellt, gerecht zu werden, werden in dem besonderen
Status des Inaktiven die Pflichten gegenüber der Verbindung
reduziert, indem man weniger Veranstaltungen verpflichtend macht,
bei der Verteilung der anfallenden Arbeit den Inaktiven "schont"
o.ä.
-
- Aktivitas:
Vom lateinischen activus "tätig" leitet
sich in neuerer Zeit eine Wortgruppe ab, die das Verhältnis
der Mitglieder zu ihrer Verbindung beschreibt. So bezeichnet
man einen Korporationszugehörigen als Aktiven. Die Gesamtheit
aller Korporationsmitglieder bezeichnet man als Aktivitas. Tritt
jemand in die Korporation ein, so "meldet er sich aktiv"
- die Korporation hat ihn (durch keilen)
"aktiv gemacht".
Aus dieser Wortgruppe hat sich aber auch eine spezielle Differenzierung
innerhalb der Aktivitas gebildet. Mit dem Status
aktiv bzw. inaktiv wird unter den Burschen Rechte und Pflichten
differenziert.
(vgl. Inaktiver, Aktiver,
Status)
-
- Alter
Herr: Als Alter Herr werden
Korporationsstudenten bezeichnet, die ihr Studium beendet haben.
Sie werden in der Regel in einen der Korporation angeschlossenen
Altherrenverband eingegliedert. Häufig wird statt Alter Herr
auch der Begriff Philister verwendet. Dieser ist ursprünglich
negativ behaftet. Er läßt sich bis in biblische Zeiten zurückverfolgen.
So findet man die Philister im Alten Testament als die Feinde
der Juden überhaupt. Im 17. und 18. Jahrhundert wird so jeglicher
Feind der Studenten bezeichnet, sei es der gegen die Studenten
eingesetzte Stadtsoldat im Jena von 1687, oder die studentenfeindliche
Polizei, die Bürger und Behörden des 18. Jahrhunderts. Zu dieser
Zeit entwickelt sich der Gegensatz philiströs - burschikos.
So findet sich in so manchem Studentenlied
auch heute noch ein Bild, das so gar nicht dem heutigen Philister
entspricht.
Spätestens seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nämlich
vollzieht sich eine bemerkenswerte Umkehrung der Bedeutung des
Wortes Philister. Da man die saturierten Altherren zu den Philistern,
also nicht aktiv studierenden Bewohnern der Stadt zählte, entstand
daraus der Philister als gebräuchlicher Ausdruck für einen Altherren.
Wohl zuerst nur im Scherz - vielleicht auch leicht despektierlich
- bürgerte sich diese parallele Begrifflichkeit Alter Herr -
Philister weiter ein: Der Altherrenstatus wurde Philisterium,
die Aufnahme in denselben Philistration genannt. Diese Philistration
wird an Bedingungen geknüpft, die jedoch nach Korporation bzw.
Dachverband sehr unterschiedlich sind. Wird in einigen Verbindungen
der Abschluß des Studiums mit dem Recht und unter Umständen
sogar der Pflicht der Philistration verbunden, philistriert
man anderenorts bei erreichen einer angemessenen Lebensstellung.
Diese ermöglicht teilweise auch Studienabbrechern den Verbleib
in der Korporation und die spätere Philistration. Die
Schreibweise des Begriffs "Alter Herr" ist so vielfältig
wie uneinheitlich. Man findet ihn als Altherr, Alter Herr oder
kurz AH., bzw. als Altherren, Alte Herren, Alt-Herren, usw.,
beziehungsweise kurz als AHAH oder AH2. Chargen des
Altherrenverbands führen ebenso uneinheitliche "Dienstbezeichnungen",
z.B. Philister-Senior, aber Altherren-XXXX (siehe Senior,
Quaestor).
Gerade am Status des Alten Herren zeigt sich ein Besonderheit
des Korporationsstudententum, das sogenannte corporativum
(vergleiche amicitia). Der
Alte Herr fühlt sich auch über sein Studium hinaus mit der Verbindung
verbunden, hält Kontakt zu Consemestern
und Aktivitas.
-
- amicitia:
Ist lateinisch für "Freundschaft". Sie
äußert sich im Verständnis der Verbindung als Lebensbund, und
diese Freundschaft auf Lebenszeit ist Hauptunterscheidung zu
anderen gesellschaftlichen Gruppen.
Entstanden ist das Lebensbundprinzip in den studentischen Orden,
wurde dann später von den Landsmannschaften
adaptiert und hat sich mit der Zeit als Charakteristikum
der Verbindungen herausgebildet Als integrierender Faktor zwischen
den verschiedenen Altersgruppen einer Korporation kommt ihm
eine immense Bedeutung zu.
Amicitia im korporativen Verständnis bietet dem Studenten die
Möglichkeit, in der Verbindung Freundschaften zu schließen,
die weit über die meist flüchtigen Zufallsbekanntschaften im
heutigen Universitätsbetrieb hinausgehen.
Doch sie ist nicht nur Chance, sondern auch Verpflichtung. Als
Prinzip verstanden beinhaltet sie die Verpflichtung zum Streben
nach wahrer Freundschaft bzw. deren Festigung. Dieses ist eine
nicht leicht zu erfüllende Aufgabe. Sie verlangt Offenheit gegenüber
dem Anderen, nicht plumpe Vertraulichkeit, Achtung und Respekt
vor der Individualität des Gegenüber, nicht trügerische Gleichmacherei
und Oberflächlichkeit. Im anderen entdecken, was einem selbst
wert ist, verlangt und gibt wahre Freundschaft. Sie erzieht
zu Gemeinschaftsbewußtsein, Toleranz und Verantwortungsbewußtsein
gegenüber dem Anderen - nicht nur innerhalb der Verbindung.
Die vorbehaltlose Annahme des Anderen ist eine der schwierigsten
Forderung an sich und an andere, wie sie vergleichbar z.b. im
Christentum (siehe religio)
gestellt wird. Diese Freundschaft innerhalb der Korporation
ist aber auch wichtig nach außen. Geschlossenheit und auch die
nach außen sichtbar werdende Verbundenheit über das Tragen der
gleichen Couleur hinaus, sind
prägendes Merkmal für Außenstehende. Eine besondere Form der
amicitia pflegt man gegenüber den Angehörigen desselben Dachverbandes
Hier gilt in der Regel ebenso Duzcomment,
und die Anforderungen der amicitia an Bundesbrüder gelten meist
in übertragenem Sinne auch für Mitglieder des Dachverbandes.
Ein Student, der in eine Verbindung eingeführt wird, trifft
zwar auf einen gefestigten Freundeskreis, bleibt aber nicht
Außenstehender. Er erhält quasi einen Vorschuß auf die Freundschaft,
die später als Mitglied der Korporation wächst und sich festigt.
Im gemeinsamen Studium, im gegenseitigen Helfen und Vorbildsein,
im Streben nach den gleichen Idealen findet der Korporationsstudent
eine tiefempfundene Gemeinschaft. Im Lebensbundprinzip, das
sich unter anderem auch im Duzcomment
äußert, findet er über seine Studienzeit hinaus Freundschaft
und Gemeinschaft.
-
- ATB:
Der Akademische Turnbund ist Dachverband nicht
farbentragender akademischer Turnverbindungen und ging 1883
aus einem Dachverband akademischer Turnvereine hervor. Er bekannte
sich in seinen Anfängen zur Genugtuung mit der Waffe, lehnte
aber die Bestimmungsmensur ab. In seiner Auffassung von Korporationen
als Bruderschaft, Erziehungsgemeinschaft und Lebensbund
beruft er sich auf die hohen menschlichen Ideale des Turnens
der Turnbewegung des Turnvaters Friedrich Ludwig Jahn. Er gehört
dem Deutschen Turnerbund als selbständiger Landesturnverband
an. Er stellt es seinen Mitgliedsverbindungen frei, Damen aufzunehmen.
-
- A.V.:
Kurzform sowohl für akademischer Verein wie für
akademische Verbindung.
-
- Index
-
-
-
- Bacchus:
Ist der in vielen Studentenliedern
verehrte römische Weingott.
-
- Band:
(siehe Couleur)
-
- Bbr.,
BbrBbr., Bbr2:
(siehe Bundesbruder)
-
- BC:
(siehe Convent)
-
- bemoost:
Als bemoost bezeichnet man einen Studenten älteren
Semesters oder einen Alten Herren
in der Bedeutung von alt und /oder ehrwürdig.
-
- Bier:
Bereits bei den alten Germanen war nicht das Met,
eine Art Honigwein, sondern auch eine Art Malzbier bekannt.
Bis zum Ende des 13. Jahrhunderts wurde das Braurecht nur von
Klöstern und Privathäusern wahrgenommen, im 14. Jahrhundert
bildeten sich dann die Bierbrauerzünfte. Danach wurde das Braurecht,
das immer noch Privileg des Adels und des Klerus war, auch an
Wirts- und Brauhausbesitzer verliehen. Bereits im 16. Jahrhundert
entwickelte sich das Bier zum deutschen Volksgetränk. Die Beschreibungen
der trinkfreudigen Studenten aus dieser Zeit, aus denen sich
ein Gutteil des gängigen Vorurteils des Saufens speziell gegenüber
den Korporationsstudenten begründet, waren also keineswegs Ausdruck
einer speziellen "Trinkkultur" unter den Studenten,
sondern vielmehr Zeichen des Zeitgeistes. Um diese Zeit entsteht
auch der Ausdruck des Stoffes, das zu Anfang lediglich für das
Volksgetränk schlechthin, das Bier, stand. Erst in späterer
Zeit werden auch Wein, Sekt und vereinzelt auch Schnaps als
Stoff bezeichnet. Im frühen 18.Jahrhundert entwickelt sich aus
den vielen Gelegenheiten, bei denen reichlich Flüssiges konsumiert
wurde, Trinkgelage, aus denen sich Kommers und Kneipe
entwickelten. Auf diesen Trinkgelagen entstanden und festigten
sich auch viele der Rituale (siehe Bierjunge,
Salamander), Bräuche und Lieder rund
um den Konsum des Stoffes.
(siehe auch Bierehre)
-
- Bierdorf:
Das Bierdorf oder der Bierstaat entstand aus der
Notwendigkeit, sein studentisches Brauchtum in der Verschwiegenheit
zu halten, da am Hochschulort selber die Studentenverbindungen
und damit natürlich auch ihr Brauchtum lange Zeit nicht gern
gesehen oder sogar verboten waren. Um der Verfolgung durch staatliche
oder universitäre Behörden zu entgehen, wählte man deshalb einen
verschwiegenen Ort wie eine abgelegene Kneipe am Rande der Stadt
oder gar im nächsten Ort. Daraus entwickelte sich in Kopie höfischer
Sitten ein besonderer Comment. Z.B. gab
es den Bierstaat des Corps Marchia Halle, ein Großherzogtum,
dessen Großherzog einem großen Hofstaat vorstand. Es gab eine
große Zahl von Trinkzeremonien, eine wöchentliche Hofzeitung,
einen Hofpoeten...
Das Bierdorf der heutigen Zeit ist der sich manchmal an den
io-Teil der Kneipe
anschließende letzte Teil, in dem ein besonders lockerer Comment
gilt. Diesen letzten Teil nennt man auch fidulitas.
Von der "Bierstaatlichkeit" früherer Jahrhunderte
hat sich nur die Form des Präsidiums
gehalten: Ein Bierbürgermeister "herrscht monarchisch-constitutionell"
und hat spezielle Insignien der Macht, z.B. den Holzhammer,
der sonst zum Anstich eines Bierfaßes verwendet wird.
-
- Bierduell:
(siehe Bierjunge)
-
- Bierehre:
Ist nicht zu verwechseln mit einem richtigen Ehrbegriff,
er entstand vielmehr als Gegenreaktion auf den als überzogen
empfundenen Ehrbegriff der schlagenden Verbindungen der damaligen
Zeit. Als Parodie überträgt er das Gehabe der damaligen Zeit
bezüglich der Ehre schlicht und einfach auf das Recht, Bier
trinken zu dürfen, der sogenannten Bierehre. Verlor man auf
einem Trinkgelage seine Bierehre, kam man also in den sogenannten
Bierverschiß oder wurde als bierunehrlich erklärt, so verbrachte
man den Rest des Abends ohne den köstlichen Stoff, ja man verlor
häufig auch das Recht, an der Kneiptafel mit seinen Mitzechern
zu sitzen, und mußte an einem anderen Tisch platznehmen. Der
Begriff der Bierehre entstammt entstammt dem sprachlichen, parodistischen
und folkloristischen Gehabe, das sich im Rahmen der Trinkgelage
des frühen 17. Jahrhunderts entwickelt. Mitte des 19. Jahrhunderts
jedoch ist aus der Parodie des Ehrbegriffes ein sehr streng
genommener Comment geworden. Die Studenten
der damaligen Zeit bieten mit Comment-Ritualen wie Bierehre,
Biergericht oder gar Bierverschiß (Verlust der Bierehre) dem
Spott der Öffentlichkeit breite Angriffsfläche. Aus dieser Zeit
stammt wohl der auch heute noch gehandhabte Bierjunge.
Viele Korporationen und deren Dachverbände verwarfen die Auswüchse
dieser falsch verstandenen Bierehre, indem sie den Trinkzwang
abschafften. Dennoch haben sich einige Überreste dieser "Trinkherrlichkeit"
auch z.B. in Form von Trinkstrafen
erhalten.
-
- Biergericht:
(siehe Bierjunge)
-
- Bierjunge:
Der Bierjunge - auch als Bierduell oder Bierskandal
bezeichnet - ist eine biergerichtliche Zeremonie als Reaktion
auf eine Beleidigung - persönlicher Natur oder gegenüber Verbindung,
Farben o.ä.
Der Beleidigte ruft daraufhin seinem Beleidiger "Bierjunge"
zu. Dieser zieht entweder die Beleidigung zurück und löffelt
sich oder nimmt den Bierjungen mit "Hängt !" an. Man
einigt sich auf ein Biergericht (einen Unparteiischen) oder
wählt sich Sekundanten, die dies tun. Die Sekundanten sorgen
weiterhin für die Gleichheit der Waffen, sprich für gleichen
Füllstand der Biere. Die Kontrahenten trinken auf das Kommando
des Unparteiischen um die Wette und sprechen anschließend ein
vereinbartes Losungswort. Der Verlierer muß nach Feststellung
durch den Unparteiischen beide Biere zahlen. Die Handhabung
des Bierjungen ist durchaus nicht einheitlich, speziell die
Zulassung von Füxen wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Als
Trinkzeremonie sollte er immer weniger gehandhabt werden, da
der Begriff der Bierehre kaum noch gehandhabt wird und er so
ein inhaltloses Trinkzeremoniell darstellt.
-
- Bierkrank:
Ist ein Begriff der Bierehre,
mit dem nach einigen Comment dem Präsidium
einer Kneipe angezeigt werden muß, daß
man kein Bier (mehr) trinken kann, darf oder will.
-
- Bierminute:
Ein Begriff aus dem Kneipcomment: Fünf Bierminuten
entsprechen drei Zeitminuten.
-
- Biernägel:
Sind eine Art Abstandshalter, um die auf Kneipen
verwendeten Liederbücher vor Bier, das jemand aus Versehen auf
dem Tisch umgestoßen hat, zu schützen.
-
- Biername:
oder Couleurname nennt man den Spitznamen, den
ein Bundesbruder führt. Die Tradition
des Biernamens geht auf die der Bierdörfer
oder Bierstaaten zurück. Heute geben nicht mehr alle Verbindungen
ihren Mitgliedern unbedingt Biernamen, bei einigen hat sich
diese Tradition jedoch als mehr oder weniger fester Bestandteil
ihrer Tradition bzw. ihres Comments erhalten.
So wird sogar die häufig Fuxentaufe genannte Benennungszeremonie
einigerorts noch vollzogen.
-
- Bierskandal:
(siehe Bierjunge)
-
- Bierstaat:
(siehe Bierdorf)
-
- Bierverschiß:
Ist eine Bezeichnung für den - zeitweisen - Verlust
der Bierehre.
-
- Bierzipfel:
(siehe Zipfel)
-
- Bierzeitung:
Sie dient zur Belustigung der Kneipcorona
und enthält meist witzige Anekdoten, Karikaturen usw. Meist
von einzelnen Mitgliedern einer Verbindung oder dem Fuxenstall
- dann auch Fuxenzeitung genannt - hergestellt, wird sie im
Inoffiz vorgelesen oder verteilt. Früher waren die handgezeichneten
Bierzeitung häufig sehr ausgefeilt und graphisch sehr gut aufbereitet,
da sich weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit der Vervielfältigung
gab. (siehe auch Kneipe)
-
- Brandfux:
(siehe Brandung)
-
- Brandung:
Ist ein der Deposition
entsprechender Aufnahmeritus. Der zu burschende Fux
wurde in der Brandung, Branderung oder dem Fuxenbrennen mit
Feuer gebrannt und mit Bier gelöscht. So er heute überhaupt
noch gehandhabt wird, erfolgt die Schwärzung des Brandfuxen
mit einem verkohlten Korken. Hierbei reiten die Füxe - meist
angeführt vom Fuxmajor - auf umgedrehten
Stühlen und werden von der Corona geschwärzt.
-
- Bummel:
Nannte man früher die häufig auch mit anderen Korporationen
verabredeten Gang durch Stadt und Universität in Couleur. Dieser
fand früher an einem bestimmten Tag der Woche statt. Seine Entsprechung
findet er heute nur noch in gelegentlich veranstalteten Couleurtagen,
jedoch nicht mehr in diesem interkorporativen Rahmen und nicht
mehr häufig oder gar regelmäßig. Als Couleurbummel bezeichnet
man heute vielmehr den Besuch einer anderen Korporation oder
den Besuch in Couleur bei einem Altherren.
Eine willkommene Gelegenheit zum Kennenlernen anderer Korporationen
ist der sogenannte Fuxenbummel, bei dem der Fuxmajor
mit seinen Füxen - meist mit Unterstützung
weiterer Burschen - andere Korporationen am Ort besucht.
-
- Bummler:
Nennt man den früher in Studentenkreisen sehr beliebten
Spazierstock mit einem Knauf statt einem Griff, auf dem sich
Zirkel, Wappen o.ä.
befand.
-
- Bundesbruder:
Als Bundesbruder bezeichnet man einen Angehörigen
der gleichen Korporation. Die Abkürzung lautet Bbr., die Mehrzahl
"Bundesbrüder" wird BbrBbr. oder auch Bbr2
abgekürzt. (siehe amicitia)
-
- Bundeslied:
Die meisten Verbindungen und Verbände haben ein
eigenes Bundeslied, das häufig in Anlehnung an ein bekanntes
Studentenlied entstanden ist,
und in dem gegebenenfalls die Farben der Verbindung in einer
speziellen Farbenstrophe erläutert sind. Dementsprechend gibt
es eine Fuxenstrophe, die z.B. bei der Reception eines neuen
Fux gesungen wird. Bundeslied und Farbenstrophe
werden in der Regel nur im ho- bzw. o-Teil
einer Kneipe entsprechend ihrem festlichen
Charakter gesungen.
-
- Bursch,
Bursche: Steht in der Studentensprache
seit dem 19. Jahrhundert für das stimmberechtigte, aktive Vollmitglied
einer Korporation. Das Wort Bursch oder Bursche, das auch im
heutigen allgemeinen Sprachgebrauch für einen männlichen Heranwachsenden
steht, leitet sich vom lateinischen bursa "Geldbeutel"
ab, das sich wiederum vom griechischen byrsa "Haut,Leder"
ableitet. Im hohen Mittelalter steht bursa dann für den gemeinsamen
Geldbeutel. So wurden dann auch die Wohn- und Kosthäuser der
Studenten, die in der Regel vom Adel oder Klerus unterhalten
wurden, "bursae" oder "Bursen" genannt.
Wer in ihnen wohnte, war Bursenknecht. Als die Organisationsform
der Bursen zusammenbrach, nannte sich der nun selbstständige
Student Bursch oder Bursche. So entstand auch der Begriff der
Burschenfreiheit. Im 17. Jahrhundert
wird der Bursch zum Synonym des Studenten schlechthin. Der Begriff
erhält sich aber den steten Bezug zu Freiheit und Unabhängigkeit.
Zu dieser Zeit entstand wohl auch das burschikos, das auch heute
noch für ungezwungen, jugendlich und flott steht. Im 18. und
19. Jahrhundert stand Burschenschaft
generell für die Studentenschaft. Die burschenschaftliche Bewegung
verstand sich dann als die politisch mündige Studentenschaft.
Die Korporationen der heutigen Zeit kennen den Bursch als Fachausdruck
für das Vollmitglied nach Absolvierung seiner Fuxenzeit (siehe
Fux). Die Unterscheidung innerhalb der Korporationen
in Fux und Bursch findet sein äußeres Merkmal bei farbentragenden
Verbindung in der Regel in unter-schiedlichen Bändern, wobei
das Fuxenband normalerweise zwei gegenüber den bei Burschen-bändern
üblichen drei Farben hat.
-
- Burschenband:
(siehe Bursche)
-
- Burschenfreiheit:
Bezeichnet die durch die akademische
Freiheit erlangten Privilegien. Mit der Burschenfreiheit
war ein besonderes Ehrbewußtsein verbunden, dessen Bedeutung
zeitweise so hoch war, daß man auf Burschenehrenwort Geld leihen
konnte und es sowohl bei akademischer
Gerichtsbarkeit, wie auch bei weltlichen Gerichten als Beweismittel
zugelassen war.
-
- Burschenehre:
(siehe Burschenfreiheit)
-
- Burschensalon:
Ist ein durch die Sitzordnung auf der Kneipe
festgelegter Teil der Kneipcorona.
(vergleiche Zapfen).
-
- Burschenschaft:
War im 18. und frühen 19. Jahrhundert Burschenschaft
noch ein Begriff für die Gesamtstudentenschaft, versteht man
heute darunter nur noch die burschenschaftlichen Korporationen.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelte sich die erste burschenschaftliche
Bewegung, die im Gegensatz zu den territorial orientierten Landsmannschaften
und weltbürgerlich orientierten Orden einen
Zusammenschluß der gesamten Studentenschaft einer Universität
zu einer Burschenschaft und darüber hinaus eine Vereinigung
aller Burschenschaften der deutschen Universitäten zum Ziel
hatte. Sie sollte zu freiem, wehrhaften und vaterländischem
Denken erziehen. 1815 vereinigten sich unter dem Eindruck der
Freiheitskriege die Jenaer Landsmannschaften zur Burschenschaft,
die später auch Urburschenschaft genannt wurde. Diese breitete
sich sehr schnell an vielen deutschen Universitäten aus. 1817
luden anläßlich des 300-Jahrfest der Reformation die Jenaer
Burschenschaft zum Wartburgfest, zu dem 500 Abgesandte anreisten.
Als Folge des Wartburgfestes gründete sich die "Allgemeine
Deutsche Burschenschaft", die "Ehre, Freiheit, Vaterland"
als Wahlspruch und die Farben der Uniformen des Lützower Freikorps
- Schwarz-Rot-Gold - annahmen, die später auch die Nationalfarben
Deutschlands werden sollten. Farben und Wahlspruch prägen auch
die heutigen Burschenschaften. Nach dem zweiten Weltkrieg gründete
sich die Deutsche Burschenschaft (DB) in Marburg
wieder.
-
- Bursen:
Nannte man die studentischen Wohn- und Kosthäuser
in kirchlicher oder herrschaftlicher Trägerschaft nach dem Leder-Geldbeutel
und der danach benannten gemeinschaftlichen Kasse. (siehe Bursche)
-
- Index
-
-
-
-
- Campus:
Mit Campus bezeichnet man das Universitätsgelände,
das heute meist nicht mehr ein zusammenhängendes Gebiet ist,
sondern weit verstreut liegt..
-
- Cartell:
War ursprünglich die Aufforderung zum Zweikampf.
Später jedoch verstand man darunter auch die Abmachungen zwischen
den Landsmannschaften einer Universität, woraus sich die heutige
Bedeutung als festes Vertragsverhältnis zwischen Korporationen
entwickelte.
-
- Cartellbruder:
Als Cartellbrüder bezeichnen sich die Angehörigen
der dem CV angehörenden Korporationen. Die Abkürzung lautet
Cbr., die Mehrzahl "Cartellbrüder" wird CbrCbr. oder
auch Cbr2 abgekürzt. (siehe amicitia,
CV, Kartellbruder)
-
- Cartellverband
der Katholischen Deutschen Studentenverbindungen:
(siehe CV)
-
- CC:
-
- - Cumulativ-Convent (siehe Convent)
-
- - manchmal als Chargierten Convent
bei Dachverbandsbezeichnungen (siehe Convent)
-
- - Coburger Convent akademischer
Landsmannschaften und Turnerschaften
Der CC entstand aus einer Zusammenarbeit der Deutschen Landsmannschaft
(siehe Landsmannschaften, Corps)
und dem Verband der Turnerschaften.
Seinen Namen hat er vom Tagungsort Coburg, an dem sich beide
Verbände jährlich zu Pfingsten beraten. Der CC ist farbentragend
und vertritt die Bestimmungsmensur. Er fördert und pflegt
unter dem Leitspruch "Ehre, Freiheit, Freundschaft, Vaterland"
geistige und sittliche Erziehung, Leibesübungen und alte korporationsstudentische
Ideale. Ihm gehören rund 100 Bünde an.
-
-
- Cerevis:
Ist die zum Vollwix (siehe Wix)
gehörende runde, steife, schirmlose Kappe, die mit Gold- und
Silberfäden in der Regel in Form von Eichen- oder Weinlaubblättern
und Zirkel bestickt ist Es wird leicht
nach vorne rechts gekippt auf dem Vorderkopf getragen und mit
einem Gummiband um den Hinterkopf gehalten.
Seinen Namen hat es vom lateinischen "cerevesia" (siehe
Bier). Lange Zeit stand es als Synonym für
Ehrenwort.
-
- Charge:
Der Begriff leitet sich vom französichen charge
"Last, Bürde, Auftrag, Amt" ab. Mit ihm werden heute
die gewählten Vorsteher der Verbindung bezeichnet. Schon früher
wurden militärische Dienstgrade als Charge bezeichnet. Die heute
häufig gebräuchliche Betitelung der Chargen mit einem X hat
sehr frühe Wurzeln in den studentischen Orden,
die ihre Würdenträger als Chargenträger bezeichnen und mit einem
liegenden Kreuz kennzeichnen. War es in den Anfängen wohl nur
eine Charge, findet man schon Mitte des 19. Jahrhunderts die
Aufteilung in drei Chargen: Senior, Consenior,
Quaestor oder Scriptor.
Die Aufgabenverteilung unter den Chargen ist keineswegs einheitlich.
In Waffenverbänden ist der Consenior meist Fechtwart, in anderen
Verbänden wie z.B. dem Wingolf entspricht er dem Fuxmajor.
Häufig findet man auch eine Trennung der Drittcharge in Scriptor
und Qaestor als Einzelchargen. Der Fuxmajor wird als Charge
häufig auch mit FM gekennzeichnet. In den Einzelbeschreibungen
der Chargenfunktionen wird die bei Glückauf-Salia übliche Aufgabenverteilung
zugrunde gelegt. Die Verbindung wählt die Chargen aus ihrer
Mitte für ein Semester. Einige Verbindungen schränken ihre Auswahl
auf aktive Burschen ein. Die Chargen nehmen über die spezifischen
funktionellen Aufgaben hinaus vor allem die Aufgabe der Repräsentation
der Verbindung bei feierlichen Verbindungsveranstaltungen war.
Hierzu können aber auch nicht-chargierte Bundesbrüder herangezogen
werden (siehe Chargierte). Über die
repräsentativen und funktionelle Aufgaben hinaus erwartet man
von den Chargen besonders Führungsqualitäten. Festigkeit in
den Prinzipien und deren Verwirklichung im Verbindungsleben,
Einsatzbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit und pädagogisches
Geschick sind für die Führung einer Verbindung und eines Verbindungslebens
erforderlich. Die Bewältigung dieser Aufgabe wird in der Dechargierung
am Ende eines Chargensemesters bewertet Auf dem Dechargierungsconvent
(kurz DC genannt) wird der Charge gegebenenfalls
aufgrund seiner Leistungen für die Verbindung das Tragen des
Chargenzeichens (X ... XXXX, FM) erlaubt (siehe Zirkel).
Besondere Bedeutung erhält die Chargenzeit durch ihren Formungscharakter
für den Korporierten - und das über das Erlernen der Fähigkeiten,
die für eine spezifische Charge nötig sind, hinaus. Kritikfähigkeit,
Verantwortung für die Gemeinschaft und ihre Repräsentation in
der Gesellschaft und Einsatzwillen werden in besonderem Maße
geformt. Hier liegt eine besondere Verantwortung beim Convent,
diese Formung durch konstruktive Kritik auch außerhalb einer
institutionalisierten Chargenkritik zu unterstützen.
-
- Chargenconvent:
Als Chargenconvent bezeichnet man einerseits die
internen Treffen der Chargen, in denen die Chargenarbeit besprochen
und aufeinander abgestimmt wird, andererseits aber auch die
meist nach anderen Conventen wie AC oder BC
stattfindenden Convente, auf denen einzelne "Nicht-Chargen"
persönliches gegenüber dem Chargenconvent vorbringen können.
(siehe Charge)
-
- Chargenkabinett:
Im Chargenkabinett faßt man alle Chargen zusammen.
(siehe Charge)
-
- Chargierter:
Der Begriff ist keineswegs deckungsgleich mit dem
der Charge und wird häufig mit diesem
verwechselt. Der Chargierte übernimmt nur bei speziellen Aufgaben
wie z.B. Kneipen oder Kommersen anderer Verbindungen, Trauerfeierlichkeiten
oder gesellschaftlichen Verpflichtungen die Repräsentation der
Verbindung. Er wird nur für diesen speziellen Anlaß von seiner
Verbindung beauftragt. (siehe Chargieren)
-
- Chargieren:
Hiermit bezeichnet man sowohl den Vorgang der Repräsentation
der Verbindung als Chargierter, aber
auch die durch Wahl erfolgende Verpflichtung eines Bundesbruders
als Charge.
Die Repräsentation der Verbindung innerhalb und außerhalb des
eigenen Dachverbands regelt ein spezieller Chargiercomment.
(siehe Comment)
-
- Christianum:
(siehe religio)
-
- Coburger
Convent: (siehe CC)
-
- Comment:
Ist das teils nur mündlich überlieferte, bei einigen
Korporationen bzw. Dachverbänden auch schriftlich fixierte Regelwerk
des korporationsstudentischen Verhaltens. Der Begriff leitet
sich vom französischen comment "wie" ab. Seine Regeln
umfassen oft fast alle Bereiche des Lebens, nicht nur Verhaltensweisen
auf dem Convent oder im innerkorporativen
Umgang (siehe Duzkomment), sondern
auch die lustigen (siehe Kneipe, Kommers)
und traurigen gesellschaftlichen Ereignisse im Korporationsleben.
Häufig unterteilt man den Comment und ordnet seine Teile bestimmten
Bereichen des couleur- bzw. korporationsstudentischen Lebens
zu. So beschäftigt sich der Couleurcomment ganz allgemein mit
den Verhaltensregeln und dem Auftreten in der Öffentlichkeit,
der Trauercomment Fragen des Trauerwesens, der Kneip- bzw. Biercomment
beschäftigt sich mit Kommers und Kneipe,
der sogenannte Duzcomment regelt das
innerhalb der Korporation und teilweise innerhalb des Dachverbandes
übliche "Du". Eine immer mehr in den Hintergrund tretende
Facette des Couleur-Comments ist die der Kleiderordnung. Waren
in der ursprünglichen Tradition mit den Rechten, die den Studenten
eben wegen seines Studiums aus der Masse fast auf die Stufe
eines Adligen hoben, auch entsprechende Kleider verpflichtend
(siehe akademische Freiheit,
Burschenfreiheit), so verwässert
die Handhabung der besonders in traditionellen Comments festgelegten
Kleiderregelungen zusehens. Besondere Bedeutung für Mitglieder
schlagender Korporationen hat der Paukcomment, der Comment der
Mensur und der Duelle im Satisfaktionswesen. Die Waffenverbände
legen hier ihre strengen Regeln des studentischen Zweikampfs
fest. Erziehung zu Selbstkontrolle und Gemeinschaftsbewußtsein
ist auch heute noch eine wichtige Aufgabe des Comment. Neben
all dem, was die Burschenehre an Burschenfreiheit
gibt, akzeptiert hier der korporierte Student die Grenzen seiner
Individualität. So kann der Comment wesentlich zu Gemeinschaftsgefühl
und -erleben beitragen. In übertrieben harter Auslegung des
Comments besonders auch gegenüber jungen und noch unerfahrenen
Mitgliedern des Bundes liegt aber auch die Gefahr des Comments.
Streitereien um diese oder jene Auslegung des Comments tragen
eher zur Zwietracht als zur Gemeinschaft bei und entsprechen
keinesfalls dem Niveau eines Akademikers.
-
- Consemester:
Ist eine Lateinisierung des "Mitstudenten".
Obwohl eigentlich nur der Student gleichen Semesters gemeint
ist, werden häufig auch die Studenten des gleichen Studiengangs
überhaupt oder zumindest ähnlichen Semesters darunter verstanden.
Bei Korporationen kann darüber hinaus sich der Begriff auf die
gemeinsame Zahl der Couleursemester
oder auf gleiches Eintrittssemester beziehen.
-
- Consenior:
Er ist der Zweitchargierte (XX), ist Vertreter
des Seniors und Fuxmajors
und hat als solcher auch deren jeweilige Rechte und Pflichten.
Ihm obliegen die Aufsicht über das Auftreten der Verbindung
- respektive der Verbindungsmitglieder, die Vorbereitung aller
Veranstaltungen, Leitung der gesellschaftlichen Veranstaltungen
und die Aufsicht über die Funktionäre (Kneipwart, Sportwart
usw.). (Vergleiche Charge)
-
- Contrarien:
Sind die ebenfalls mit Ordnungsbefugnissen versehenen
Bundesbrüder, die, auch als Conpräsiden bezeichnet, dem Präsiden
als gegenüber bei der Durchführung einer Kneipe
helfen.
(siehe Präsidium)
-
- Convent:
Der Begriff leitet sich vom lateinischen convenire
"zusammenkommen" ab. Im Convent kommt die Aktivitas
zusammen, um über Belange der Verbindung zu diskutieren und
zu beschließen. Der Convent ist in der Regel oberstes beschlußfassendes
Organ. Häufig wird dabei zwischen verschiedenen Conventen unterschieden.
Bei Glückauf-Salia sind dabei folgende Convente geläufig:
-
- - der AC (Allgemeiner Convent),
dessen Aufgabe in der Regel die finanziellen Angelegenheiten
der Korporation sind.
-
- - der BC (Burschen-Convent),
auf dem nur geburschte Mitglieder Stimmrecht haben. Füxen
wird nach einer bestimmten Zeit Sitz und beratende Stimme
auf dem BC gewährt. Besondere BCs sind der WC und DC.
-
- - der WC (Wahlconvent),
auf dem die Chargen des nächsten Semesters gewählt werden.
-
- - der DC (Dechargierungs-Convent),
auf dem die Chargen am Ende ihrer Amtszeit, sprich des Semesters,
entlassen und ihre Arbeit bewertet wird.
-
- - der ChC (Chargen-Concent,
keinesfalls als CC), auf dem nur die Chargen
zugelassen sind.
-
- - der CC (Cumulativ-Convent),
ein7em gemeinsamen Convent von Aktivitas
und Altherren, der in der Regel zumindest zum Stiftungsfest
einberufen wird,
-
- - der AHC (Altherren-Convent),
auf dem nur Alte Herren Sitz und
Stimme haben.
- Convente finden regelmäßig statt
und sind so fester Bestandteil des Semesterprogrammes. Sie können
aber auch ad hoc einberufen werden. Die urdemokratische Form
der Beschlußbildung mit der Einbeziehung aller zur Konsensbildung
hat eine stark bildende Funktion. Sie fordert von jedem Bundesbruder
eine intensive Beschäftigung mit den auf dem Convent behandelten
Angelegenheiten der Korporation, gleichzeitig Zurückhaltung
im Rahmen der Debattenordnung und Engagement für die Belange
der Verbindung. Er fördert die Fähigkeit zuzuhören, zu argumentieren
und spontan zu agieren in gleichem Maße wie er zur Disziplin
und Toleranz der Meinung anderer erzieht.
-
- Corona:
Leitet sich vom lateinischen corona für "Kränzchen"
im Sinne eines lockeren Zusammenschlußes Gleichgesinnter in
geselligem Rahmen. Im 18. Jahrhundert spricht man bei den studentischen
Orden vom Kreis der Brüder (lat. circulum
fratrum). Heute steht der Begriff im couleurstudentischen Sprachgebrauch
für die Gemeinschaft der Anwesenden, z.B. auf Convent
oder Kneipe.
-
- corporativum:
benutzt man als Sammelbegriff für das Korporationseigene,
das Traditionelle eines studentischen Bundes. Dies beinhaltete
nicht nur die die Korporation prägenden Prinzipien, sondern
auch die traditionellen Riten, Sitten und Gebräuche.
-
- Corps:
Leitet sich vom französischen corps "Körper"
ab und ist als Begriff erst Anfang des 19. Jahrhunderts in die
Studentensprache übernommen
worden. Wie der Begriff der Burschenschaft
zuerst für die Studentenschaft allgemein stand, war der Begriff
ursprünglich nicht mit einer bestimmten Korporation oder Richtung
innerhalb der Korporationsverbände verknüpft, sondern stand
ganz allgemein für eine beliebige Korporation - sei sie nun
studentischen, zivilen oder militärischen Charakters. Durch
die während der Befreiungskriege geförderten Militarisierung
wandelte sich der Begriff bis ca. 1840 zum Synonym für die alten
Landsmannschaften (vergleiche Landsmannschaft).
Durch die Bildung der neuen Landsmannschaften festigte sich
die Begrifflichkeit. Die Corps des 19. Jahrhunderts galten als
die eigentlichen Vertreter der Studentenschaft, da die Burschenschaften
unter den Maßnahmen der Überwachung der Universitäten und damit
auch der Studentenverbindungen in Folge der repressiven Karlsbader
Beschlüsse. Strenger Comment, Bestimmungsmensur
und unbedingte Satisfaktionsfähigkeit kennzeichneten das Selbstverständnis
der Corps neben ihrem strengen Ehrbegriff. Von den studentischen
Orden adaptierten sie das Lebensbundprinzip (siehe amicitia).
Uneingeschränkte Solidarität zu den Herrschenden unter Verzicht
auf konfessionelle und parteipolitische Bindung runden in Verbindung
mit einer elitär-aristokratischen Grundhaltung - einigen Corps
durften nur Adelsöhne beitreten - das Bild der Corpsier, der
Mitglieder der Corps ab. Auch im heutigen Sprachgebrauch steht
Korpsgeist noch für elitäre Solidarität mit den Angehörigen
des eigenen Standes.
Die in Clausthal vertretenen Corps gehören dem Weinheimer Senioren
Convent (siehe WSC) an. Darüber hinaus existiert
als weiterer Dachverband der Kösener Senioren Convent (KSC).
In heutiger Zeit verstehen sich Corps als "eine Vereinigung
immatrikulierter Studenten mit dem Zweck, die Mitglieder in
aufrichtiger Freundschaft auf Lebenszeit zu verbinden und -
ohne Beeinflussung ihrer politischen, religiösen und wissenschaftlichen
Richtung - zu Vertretern eines ehrenhaften Studententums und
zu charakterfesten, tatkräftigen, pflichttreuen Persönlichkeiten
zu erziehen." (Aus Kösener Brauch und Sitte).
-
- Colloquium:
Ist das lateinische Kommando, welches das silentium
aufhebt und bedeutet "Gespräch". Es wird in der Regel
auf einer Kneipe nach einem Lied, einem
Vortrag o.ä. vom Präsidium gegeben.
-
- Couleur:
Ist nicht nur der französische Begriff für "Farbe",
sondern findet im couleurstudentischen Bereich ein breites Bedeutungsspektrum.
Unter Couleur versteht man heute bei farbentragenden Korporationen
durchaus nicht das Gleiche. Gemeinsam ist den Korporationen
zuerst das Farbentragen, ein nach
außen sichtbares Bekenntnis zu ihrer Zugehörigkeit zu einer
Korporation. Dies geschieht in den allermeisten Fällen durch
eine Reihe von Couleurartikeln im eigentlichen Sinn. Die Kennzeichnung
mit Farben findet seine Wurzeln im frühen 16. Jahrhundert bei
den nationes (siehe Nation) der alten
Universität Leipzig. Bayern, Meißner, Polen und Sachsen unterschieden
sich in der Fronleichnamsprozession durch Farben. Bis zum Ende
des 18. Jahrhunderts entwickelte sich über ein- und zweifarbige
Bänder und - resultierend aus der Tricolore der Französischen
Revolution - die Dreifarbigkeit von Band, Fahne,
Kopfcouleur und Schärpe. Die dreifarbige Schärpe, die zu Anfang
des 19. Jahrhunderts bei der Mensur um den Unterleib geschlungen
wurde, entstand um 1810 das erste Burschenband. Seine heutige
Gestalt und Trageweise über die rechte Schulter zur linken Seite
könnte es von einem besonderen - eben so getragenen - Band im
Geschirr des Säbels haben. Bis 1830 setzt sich diese Bandform
durch, der Bierzipfel (siehe Zipfel) entsteht
und auch die Kopfcouleur wird mit schmalen Bändern geschmückt.
Heutzutage werden Band und Mütze, zum Teil durch Beschlüsse
des Senats aus dem Universitätsbetrieb verbannt, nur noch auf
dem Haus getragen. Nachwievor aber sind sie sichtbares Bekenntnis
zur eigenen Korporation und zum Korporationsprinzip überhaupt.
Mit dem Tragen von Couleur ist eine große Verantwortung verbunden
(siehe Farbentragen) Insbesondere
gehört gepflegte Kleidung und dem Tragen von Couleur entsprechendes
Benehmen zu den unbedingten Notwendigkeiten für einen Korporationsstudenten.
(siehe Schieber)
-
- Couleurartikel:
Unter Couleurartikel versteht man heute häufig
nur die außerhalb von Band, Mütze, Zipfel,
Wix mit Zirkel oder
Farben der Verbindung versehenen Gegenstände. Ursprünglich jedoch
fallen gerade diese nicht unter Couleurartikel. Der Begriff
bezieht sich in seinen Wurzeln gerade auf Band, Mütze etc.
Hier
klicken
-
-
- Couleurdame:
Dieser Begriff, der heute leider häufig mit einer
leichten Anrüchigkeit verbunden wird, enstammt einer sehr ehrenwerten
Tradition. Verbindungen, die den Status der Coulerdame führten,
pflegten zu den dazu geeigneten Veranstaltungen Damen einzuladen.
Hierzu erstellte der Consenior eine
entsprechende Liste. Die regelmäßig auf den Veranstaltungen
erscheinenden Damen - häufig durch persönliche Kontake motiviert
- gaben sich nicht selten eine eigene Organisationsform als
Damenzirkel oder Damenflor, mit teilweise stark dem männlichen
Studententum entlehnten Brauchtum. Sie waren nicht selten Ausgangspunkt
für die Entwicklung eigenständiger Damenverbindungen.
-
- Couleurfrevel:
Der Begriff des Couleurfrevels variiert von Comment
zu Comment. Er ist eng mit dem Begriff der Ehre
verknüpft, die man mit der akademischen
Freiheit als Bursche und mit seiner
Verbindung innehat und pflegt. Als Couleurfrevel kann grundsätzlich
jede ungebührliche Handlung - nicht nur in Couleur - sowie ungebührlicher
Umgang mit Couleurartikeln, speziell aber Band, Kopfcouleur
und Zipfel, angesehen werden. Die Ehre
der Couleur gilt es ständig hochzuhalten.
-
- Couleursemester:
Bezeichnet die Anzahl der Mitgliedssemester in
einer Korporation. Mitglieder von mehr als einer Korporation
können deshalb mehrere Couleursemesterzahlen haben. Da häufig
die Anzahl der Coulersemester für Rechte und/oder Pflichten
ausschlaggebend ist - z.B. um sich inaktivieren zu lassen (siehe
aktiv) - zählen bei einigen Verbindungen
diejenigen Semester, in denen man eine Charge
macht, doppelt.
-
- c.t.:
Ist die studentische Abkürzung von cum tempore
und steht für das "akademische Viertel", die in akademischen
Kreisen übliche viertelstündige Verspätung des Beginns der Veranstaltungen.
In vielen Zeitangaben ist es ausdrücklich erwähnt (z.B. 20 h
ct), kann aber auch weggelassen werden (z.B. 20 h).
Meint man eine genaue Uhrzeit, so gibt man diese auch exakt
an (z.B. 20:00), was auch durch das Kürzel s.t. für "sine
tempore" (z.B. 20 h st) geschehen kann.
-
- CV:
Der Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen
geht auf ein 1856 geschlossenes Cartell
zwischen zuerst nur 2 Verbindungen, das durch Beitritte farbentragender
und schwarzer Verbände zum Verband katholischer Studentenvereine
wuchs. 1863 kam es zur Spaltung zwischen den nicht-farbentragenden
Verbindungen, die sich im KV organisierten,
und den farbentragenden, die sich im CV zusammenschlossen. Die
Prinzipien des CV sind neben dem Farbentragen
und der strikten Ablehnung der Mensur
die Prinzipien amicita, scientia,
patria und religio.
(siehe Devise des CV)
-
- CV-Liederbuch:
Der CV gibt eine Sammlung des im CV verbreiteten
Liedgutes in Form des CV-Liederbuches heraus. Es ist das Standardwerk
bei den Korporationen des CV. (siehe Studentenlieder)
-
- Index
-
-
-
-
- DB:
Die Deutsche Burschenschaft ist Dachverband der
deutschen Burschenschaften und ging 1818 aus der 1815 in Jena
entstandenen Burschenbewegung hervor. Ihr Wahlspruch ist "Ehre,
Freiheit, Vaterland". So versteht sie sich auch als politische,
studentische und akademische Gemeinschaft in der traditionellen
Form einer Korporation. Die geistige Bildung über die fachliche
Bildung hinaus und damit die Erziehung zur verantwortungsbewußten
Persönlichkeit, die Bereitschaft zum Dienst an der Gemeinschaft
sind die Zielsetzungen der DB. Die Persönlichkeitsbildung wird
auch im Bezug der Bildung zum politischen Menschen gesehen,
der sich für sein Vaterland und dessen Einheit in einer freien
Völkergemeinschaft einsetzt (Vaterlandsprinzip). Die DB ist
farbentragend und stellt das Schlagen von Mensuren
frei.
-
- DC:
(siehe Convent)
-
- Dechargierung:
Bezeichnet die Amtsübergabe und Entlastung einer
Charge.
-
- Dedizieren:
Unter Dedizieren bzw. einer Dedizierung versteht
man die Verleihung von Band (siehe Couleur)
oder Zipfel an jemanden. Bei Zipfeln wird der Begriff im Gegensatz
zum Vorgang des Tauschens gebraucht. So dediziert z.B. der Leibbursch
zur Reception seinem Leibfuchs einen
Bierzipfel. (siehe Zipfel, Leibverhältnis)
-
- Deposition:
War eine seit dem Mittelalter bekannte und erst
im 18. Jahrhundert abgeschaffte Aufnahmeprozedur vor der Immatrikulation.
In diesem Ritus, der seinen Namen vom lateinischen depositio
sc. cornuum, dem "die Hörner abschlagen" hat, wurde
in einem symbolischen Akt dem Studienanfänger die Dummheit entfernt.
Ursprünglich als Initiationsritus wie z.B. die Taufe entstanden,
artete er nicht selten über die Verbalia zu ernsthaften Körperverletzungen
aus. Deshalb wurde er wie die anderen Auswüchse des Pennalismus
abgeschafft. Im Korporationsstudentischen findet die Deposition
ihre Entsprechung in der Brandung. Aber
auch andere Bräuche finden ihren Ursprung in der Deposition,
wie z.B. die Äquatortaufe der Schiffahrt und die Initiationsriten
im Zunft-, Handwerks- und Ordensbrauchtum.
-
- Deutsche
Burschenschaft: (siehe DB)
-
- Deutsche
Sängerschaft: (siehe DS)
-
- Devise:
Steht heute für einen dem Wappen beigefügten Wahl-
oder Sinnspruch. Als die Studentenverbindungen im 19. Jahrhundert
Wappen annahmen, wählten sie sich auch
Devisen.
-
- Devise
des CV: Der Wahlspruch des
CV lautet "In necessariis unitas, in
dubiis libertas, in omnibus caritas", also "Im Notwendigen
herrsche Einmütigkeit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem aber
Bruderliebe!".
-
- Devise
des KV: Der Wahlspruch des
KV lautet "Mit Gott für Deutsche Ehre!".
-
- Dimission:
Leitet sich aus vom lateinischen Begriff für "fortschicken"
ab und bedeutet die Entlassung, also den Ausschluß, eines Verbindungsmitgliedes
aus dem Bund als höchstes Strafmaß. Man unterscheidet dabei
dimissio ad tempus, also auf bestimmte (d.a.t.) oder unbestimmte
(d.a.t.i.) Zeit, und in perpetuum oder in poena, also auf Dauer
(d.i.p).
-
- Dispens:
Ist ein aus dem römisch-katholischen Kirchenrecht
stammender terminus technicus, der die ausdrückliche Befreiung
oder Entbindung von bestimmten Verpflichtungen respektive Pflichten
beinhaltet.
Im heutigen Sprachgebrauch der Korporationen findet er seine
Entsprechung in eben dieser Bedeutung. Das Recht zur Erteilung
von Dispens haben der Convent und einige
Chargen bzw. das Chargenkabinett
(regelt die Geschäftsordnung).
Die Verpflichtung, Dispens einzuholen, ist heute keinesfalls
anachronistisch, sondern schult die Disziplin des Einzelnen
und führt dem Individuum seine Verantwortung für die Gemeinschaft
und die durch sie gesetzten Grenzen seiner Individualität vor
Augen.
-
- DS:
Die Deutsche Sängerschaft wurde im Jahre 1896 als
"Deutsch-akademischer Sängerbund" gegründet. Nach
einigen Namensänderungen ("Chargierten Convent, Verband
der farbentragenden akademischen Gesangsvereine" 1901,
"Weimarer CC" 1906) konstituierte sie sich nach der
Auflösung 1925 als Deutsche Sängerschaft neu. Die DS ist weder
konfessionell noch parteipolitisch gebunden und hat sich die
Wahrung deutschen Kulturgutes, die Pflege der Musik und des
Chorgesanges zur Aufgabe gemacht. Sie gehört als eigenständiger
Verband dem Deutschen Sängerbund an. Obwohl ihre Mitgliedsbünde
reine Männerverbindungen sind, betreiben einige auch gemischte
Chöre. Die DS erkennt die studentische Mensur an, d.h. jedem
Sängerschafter muß das Fechten von Mensur gestattet und ermöglicht
werden. An deutschen und österreichischen Universitäten und
Hochschulen sind 24 Sängerschaften aktiv.
-
- Duell:
Ist der lateinische Begriff für "Zweikampf",
und ist in aller Regel das Austragen eines Ehrenhandels mit
der Waffe. War der studentische Zweikampf früher üblich und
weit verbreitet, und lange Zeit sogar Sondertatbestand, gilt
er heute im Sinne des Strafrechts als Körperverletzung bzw.
vorsätzliche Tötung. Nach dem katholischen Kirchenrecht führt
das Duell zum Kirchenbann, also zur Exkommunikation. (siehe
Mensur Satisfaktion,
Schläger)
-
- Duzcomment:
Mit dem Duzcomment ist geregelt, wie sich Mitglieder
der gleichen Korporation, auch über Generationsgrenzen hinweg
ansprechen. So duzen sich beispielweise alle Mitglieder des
CV. Hier kann die Anrede mit "Sie"
u.U. auch als Provokation aufgefaßt werden. Bei anderen Verbänden
oder Korporationen gibt es hingegen einen Siezcomment, der z.B.
beinhaltet, daß Nicht-Mitglieder des eigenen Bundes - auch Consemester
- zunächst grundsätzlich gesiezt werden.
-
- Index
-
-
-
-
- Ehre:
(siehe Burschenfreiheit,
Bierehre)
-
- Exkneipen:
Unter Exkneipen versteht man im studentischen Brauchtum
das vorzeitige Verlassen der Gemeinschaft, um sich an anderer
Stelle zu vergnügen. Da darin aber eine grobe Mißachtung der
Verbindung und der Bundesbrüder
gesehen wird, ist diese Handlungsweise verpönt bzw. je nach
Comment auch sträflich. Dabei ist man
unter anderem auch um das Bild der Verbindung bzw. Verbindungen
allgemein besorgt, und möchte deshalb das "Umherziehen"
alkoholisierter Korporationsbrüder einschränken. Eine weitergehende
Definition schließt das Aufsuchen öffentlicher Lokale im Anschluß
an Verbindungsveranstaltungen in das Exkneipen mit ein.
-
- Index
-
-
-
-
- Fahne:
Farben und Bilder als Erkennungszeichen lassen
sich bis in die Zeit der Kreuzzüge zurückverfolgen. Sie zierten
Helm, Schild oder Pferdedecke der Ritter und waren zuerst nur
einfarbig, später dann auch mit mehreren Farben und Bildern
versehen. Sie wurden aber auch an speziellen Tuchstücken befestigt,
die den Ursprung für Fahne, Wimpel, Banner usw. darstellen.
Studentische Fahnen entstanden bereits ganz zu Anfang der Korporationsgeschichte
bei der Urburschenschaft (siehe Burschenschaften)
und beim Lützower Freikorps, das in den Befreiungskriegen kämpfte
und dem viele Studenten angehörten. Von der Uniform dieses Freikorps,
die schwarz mit goldenen Knöpfen und roten Aufschlägen war,
leitet sich auch die erste studentische Fahne ab, die Schwarz-Rot
mit goldener Borte war und aus der später die deutsche Nationalflagge
entstand. Heutzutage führen fast alle studentischen Vereinigungen
eine Fahne, die bei farbentragenden Verbindung meist deren Farben
aufgreift. Man unterscheidet meist zwischen Prunkfahne und denjenigen,
die im täglichen Gebrauch vor dem Haus gehißt bzw. zum Chargieren
(siehe Chargierter) benutzt werden.
Den weit verbreiteten Ritus des traditionellen Fahnehissens
und Fahneeinholens am Anfang bzw. am Ende des Semesters gibt
es in Clausthal kaum. Hier existiert ein anderer Ritus: Die
Fahnen werden täglich gehißt und eingeholt. Eine zu einem bestimmten
Zeitpunkt nicht eingeholte Fahne darf von einem Korporierten
- so er sich nicht erwischen läßt - mitgenommen werden, und
muß gegen einen Bierobulus eingelöst werden.
Nicht eingeholt werden müssen die Fahnen jedoch bei Veranstaltungen
auf dem Haus, insbesondere z.B. beim Stiftungsfest
oder bei Verbindungstrauer.
-
- Farbenbruder,
Farbenschwester: Als Farbenbruder
bezeichnet man einen - i.d.R. farbentragenden - Korporationstudenten,
der nicht der eigenen Verbindung oder einer Verbindung des eigenen
Dachverbandes angehört. Entsprechendes gilt auch für die weibliche
Form.
-
- Farbentragen:
Das studentische Farbentragen, das bereits im Leipzig
des 16. Jahrhunderts bekundet ist (vergleiche Couleur),
hat eine vielschichtige Bedeutung. Zuallerst war es Berufsbekleidung,
für Aussenstehende ein Erkennungszeichen des Berufs Student,
aber auch Erkennungszeichen und Unterscheidungsmerkmal der Studenten
untereinander. Mit diesem Beruf wurden lange Zeit eine große
Zahl von Rechten verbunden. Als Beispiel sei hier folgendes
erwähnt: In einem bekannten Studentenlied heißt es: "Wo
sind sie, die vom breiten Stein nicht wankten und nicht wichen",
was mit dem Vorrecht in Verbindung gebracht wird, nicht wie
das gemeine Volk vom Bürgersteig in den Matsch der unbefestigten
Fahrbahn zu müssen, wenn ein Adliger oder sonstiger Würdenträger
diesen Gehsteig benutzt. So war das Farbentragen auch immer
das Bejahen des frohen Studentenlebens, also ein Zeichen der
Freude. Gleichzeitig war es Bekenntnis zum Korporationsgedanken,
Bekenntnis der Freundschaft, die man sich geschworen hat, und
gegebenenfalls auch Bekenntnis der Religion. Es gehört zum Charakter
des Farbentragens, daß damit ein nicht zu unterschätzender erzieherischer
Effekt erzielt wird. Es mahnt den Korporierten ständig seiner
Verantwortung gegenüber seiner Verbindung, dem Ansehen von Verbindungen
überhaupt. Es ist darüber hinaus ständiges Bekenntnis und Symbol
einer besonderen Haltung. Das im Farbenstreit mühsam erkämpfte
Recht zum Farbentragen in der Öffentlichkeit wird heutzutage
immer weniger genutzt. Selbst im universitären Bereich ist es
fast völlig verschwunden. Dabei ist es gar nicht nötig, ständig
Band und Mütze (siehe Couleur) zu tragen,
auch das Tragen des Zipfels ist eine Form
des Farbebekennens. Durch offene Bekenntnis zur Korporation
durch das Farbentragen setzt man sich natürlich der offenen
Kritik aus, wer aber von seiner Sache überzeugt ist, wird dies
nicht scheuen. Die von den Korporationen häufig beklagte mangelnde
Präsenz in der Öffentlichkeit könnte unter anderem auch durch
die vermehrte Nutzung der "Chance Farbentragen" begegnet
werden.
-
- Farbenstreit:
Nach dem zweiten Weltkrieg, in der Zeit des Wiederaufbaus
der Universitäten und natürlich auch der Verbindungen, kam es
zu einer für farbentragende Verbindungen sehr bedrohlichen Entwicklung.
Die Hochschulen beanspruchten einen allgemeinen Erziehungsauftrag
über das Fachstudium hinaus für sich und lehnten deshalb Erziehungsgemeinschaften
wie Verbindungen ab. Zudem unterstellt man den Verbindungen
schon damals eine unliebsame konservative bis rechte Grundhaltung,
und so sammelten sich einzelne Professoren und Rektoren deutscher
Hochschulen, Politiker und Gewerkschafter und entwickelten sich
zu den schärfsten Gegnern der Korporationen. Dies äußerte sich
ganz vordergründig in dem Verbot, Farben zu tragen.
Dieses Verbot, in der Öffentlichkeit und insbesondere auf dem
Campus Farben zu tragen, führte zum sogenannten
Farbenstreit, in dessen Verlauf sogar Verbindungen die Lizenz
durch die Universität oder sogar durch ein Gericht entzogen
wurde, deren einziges "Verbrechen" im offenen Bekenntnis
zu ihrer Korporation und dem Korporationswesen überhaupt durch
das Tragen von Farben war. Erst nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten
und den unter-schiedlichsten Entscheidungen vor Gericht, wurde
den Verbindungen im Wandel der Zeit das Tragen von Couleur in
der Öffentlichkeit wieder gestattet. Farbentragen ist und bleibt
ein wichtiges Charakteristikum vieler Korporationen. Eingedenk
der Mühen von Cartell- und Farbenbrüdern im Streit um dieses
wichtige Recht sollten wir dem Farbentragen
die nötige Bedeutung beimessen.
-
- Farbenstrophe:
(siehe Bundeslied)
-
- Fiat
Lux: Ist ein lateinisches
Kneipkommando für "Macht Licht". (siehe Lux,
Lumen)
-
- fiducit:
Dieses Wort leitet sich von fiducia sit - eigentlich
"Treue möge währen, vertraue darauf" , heute aber
eher "es gefällt, man stimmt zu, man nimmt das Angebot
vertrauensvoll an" - ab. Es wird in der Studentensprache
als Antwort auf das Schmollis gebraucht.
(siehe Fidulitas)
-
- Fidulitas:
Ist wohl eine übertragung wie fiducit
und steht für einen besonderen Teil einer Kneipe,
das sogenannte Bierdorf.
-
- FM:
(siehe Fuxmajor)
-
- Fux:
Als Fux bezeichnet man ein Mitglied einer Korporation
während der ersten Zeit seiner Mitgliedschaft. Der Ursprung
dieser Bezeichnung ist nicht klar. So gibt es den - allerdings
wenig erfolgversprechenden - Versuch, den Begriff vom lateinischen
faxe "Bodensatz" abzuleiten. Der Fux, als scherzhafte
Verkürzung des Fuchs, wird hingegen häufig mit dem Tier und
dem inzwischen ungebräuchlichen Begriff für den Narren feix,
von dem sich auch das umgangssprachliche "feixen"
ableitet, in Verbindung gebracht. Auch erkennt man den Fux im
niederdeutschen Schimpfwort "Foß" oder "Voß"
wieder, welches einen abwertenden Ausdruck für Student oder
Akademiker darstellt. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts gab
es unter den Füxen einer Verbindung die weitergehende Unterscheidung
in Kraßfux für den Fux im ersten Semester und Brandfux für den
Fux im zweiten Semester. So wurde zu Beginn des zweiten Semesters
der Fux in der Brandung seiner "Kraßheit"
enthoben, worauf sich auch heute gebräuchliche Studentenlieder
beziehen (vergleiche Deposition).
Diese Unterscheidung ist aber mit der Bindung des Fuxendaseins
an zwei Semester weitestgehend aus dem studentischen Brauchtum
verschwunden. Die Bindung an zwei Semester wurde dann vollständig
auf das bestehen einer sogenanneten Burschenprüfung, in der
der Fux vor dem Burschungsgremium bestehen mußte, reduziert,
und auch diese ist vielerorts inzwischen vergessen. Bei schlagenden
Verbindungen zählt in der Regel die Mensur zur "Burschungsvorleistung".
Ganz wird auf die Unterscheidung zwischen Fux und Bursch jedoch
nicht verzichtet. Farbentragende Verbindungen kennzeichnen den
Fux in der Regel durch ein zwei- statt dreifarbiges Band. Bestimmte
Arbeiten werden andernorts immer noch traditionell von Füxen
übernommen, bei sehr traditionell geprägten Korporationen zum
Teil immer noch sehr weitgehend, was bis zur Vernachlässigung
des Studiums gehen kann. Diese Auswüchse sind aber glücklicherweise
in letzter Zeit fast völlig verschwunden. Während seiner Fuxenzeit
wird der Fux durch seinen Leibbursch (siehe Leibverhältnis),
z.B. in den Fuxenstunden durch den Fuxmajor
und durch seine Teilnahme an den Verbindungsveranstaltungen
in das Verbindungsleben eingeführt. Während dieser Zeit ist
es an ihm, sein Verhältnis zur Verbindung und an den anderen
Verbindungsmitgliedern, ihr Verhältnis zu ihm zu prüfen. Sollte
die Prüfung zur beiderseitigen Zufriedenheit ausfallen, endet
die Fuxenzeit mit der endgültigen Aufnahme in die Korporation
(vergleiche hierzu auch amicitia). Diese
Aufnahme erfolgt auf Lebenszeit und will deshalb wohl überlegt
sein.
-
- Fuxenband:
(siehe Fuxenfarben)
-
- Fuxenconvent:
Ist eine wohl eher scherzhaft entstandene Bezeichnung
für die Fuxenstunde, die aber trotzdem
Eingang in Geschäftsordnungen
etc. gefunden hat.
-
- Fuxenfarben:
Als Unterscheidungsmerkmal zwischen Fux
und Bursch ist es in den meisten farbentragenden Verbänden Tradition,
daß Füxe andere Couleur tragen als Burschen.
Meist leiten sich die Fuxenfarben aus den Burschenfarben ab,
indem z.B. die drei Farben des Burschenbandes um eine reduziert
werden.
(siehe auch Bursch)
-
- Fuxenkneipe:
Ist eine von Füxen geschlagene Kneipe,
auf der häufig ein der Reversionskneipe
ähnlicher Comment gilt: Füxe haben Rechte
und Pflichten eines Burschen u.u.
-
- Fuxenstall:
Bezeichnet sowohl Gemeinschaft der Füxe (siehe
Fux, Fuxia) als auch
einen Teil der Kneipcorona. (siehe Zapfen)
-
- Fuxenstrophe:
Ist eine meist vom Bundeslied
abgeleitete Strophe, die von den Füxen gesungen wird und nicht
zu den eigentlichen Strophen des Bundesliedes zählt. In ihr
werden in der Regel die Fuxenfarben aufgegriffen.
-
- Fuxenstunde:
Ist die regelmäßige Zusammenkunft der Füxe
und dem Fuxmajor, in der dieser die
Füxe in Geschichte, Brauchtum, Geschäftsordnung
etc. der Verbindung einführt.
-
- Fuxentaufe:
Bezeichnet heute ein eher harmloses und scherzhaftes
Aufnahmeritual, in dem der Neuling teilweise eine Scherzprüfung
bestehen mußte und dann mit Bier getauft wurde (vergleiche Deposition).
Mit ihr verbunden wurde häufig die Vergabe eines Biernamens.
Fuxentaufen sind aber größtenteils in Vergessenheit geraten,
ebenso wie die Tradition, einen Biernamen zu vergeben.
-
- Fuxenzeitung:
Ist die von der Fuxia anläßlich von Stiftungsfest
oder Kneipe erstellte Bierzeitung.
-
- Fuxia:
Ist der lateinisierte Begriff für Fuxenstall
im Sinne der Gemeinschaft der Füxe.
-
- Fuxmajor:
Der Charge des Fuxmajors kommt ohne Zweifel eine
besondere Bedeutung zu. Er ist nicht nur für die Ausbildung
der Füxe), sondern für die Sicherung des
Fortbestandes der Verbindung in besonderem Maße mitverantwortlich,
da ihm die Organisation der Mitgliederwerbung, auch Keilung
genannt (siehe keilen) obliegt. Deshalb
wird sie vorzugsweise erfahreneren Bundesbrüdern übergeben.
Seine Ursprünge findet der Fuxmajor oder Fuxensenior in ganz
anderer Form bis Ende des 19. Jahrhunderts als besonders herausgehobener
Fux innerhalb der Fuxia. Häufig war er der Älteste oder zumindest
renomierteste Fux. Erst danach entwickelte sich der Posten ob
seiner steigenden Bedeutung für die Verbindung zu einem Burschenamt.
Heutzutage führt ein erfahrener Bursch in Prinzipien,
Comment und Geschichte der Verbindung
ein. In besonderem Maße trägt der Fuxmajor für die Formung der
Füxe und damit letztlich für die Prägung der Verbindung für
die Zukunft Verantwortung. Auf sein Geschick kommt es an, die
Füxe an die besonderen Aufgaben und Pflichten, die eine Gemeinschaft
wie eine Verbindung mit sich bringt, heranzuführen. Insignien
seiner Charge sind häufig das gekreuzt zum Burschenband getragene
Fuxenband und - allerdings immer seltener - der an der Kopfcouleur
befestigte Fuxschwanz.
-
- Index
-
-
-
-
- Geschäftsordnung,
GO: Die Geschäftsordnung beinhaltet
die Ausführungsbestimmungen zur Satzung,
regelt also die Einzelheiten des äußeren und inneren Lebens
der Verbindung.
-
- Index
-
-
-
- ho:
Ist die Kurzform für hochoffiziell. (siehe Status)
-
- hochoffiziell:
(siehe Status)
-
- Hochoffiz,
Hochoffizium, ho-Teil: Bezeichnet
den ersten, sehr festlichen Teil einer Kneipe. (siehe Kneipe,
Kommers)
-
- Index
-
-
-
-
- Inaktiver:
(siehe Aktiver)
-
- Inoffiz,
Inoffizium, io-Teil: Bezeichnet
den späteren, lockereren Kneipenteil. (siehe Kneipe)
-
- Institut:
Über den allgemein gebräuchlichen Begriff des Instituts
im Sinne einer Forschungsanstalt, des Gebäudes der Hochschule
und des rechtlichen Begriffs des Instituts hinaus, erhält das
Institut im studentischen Sprachgebrauch eine Erweiterung. So
spricht man von dem Institut des Pennalismus,
aber auch von dem des Convents, des Chargierens,
der Philistration (siehe Alter Herr)
oder des Leibverhältnissses.
Auch unterscheidet man offizielle Institute im Sinne offizieller
Veranstaltungen wie Kneipe und Kommers
und inoffizielle Institute wie spontane Veranstaltungen (vergleiche
mit Status). Heutzutage ist der Begriff
etwas aus der Mode gekommen, die Verpflichtung, sich für offizielle
Institute Dispens erteilen lassen zu
müssen, wenn man an ihnen nicht teilnehmen kann, hat sich aber
bis heute erhalten.
-
- Index
-
-
-
- Index
-
-
-
-
- Kanne:
Der Begriff der Kanne ist heutzutage nur im korporationsstudentischen
Bereich als Trinkgefäß bekannt. Seine Ursprünge findet der Ausdruck
jedoch im Mittelalter in der zum Tafelgeschirr gehörenden Weinkanne.
Ob des schweren Gewichts der großen, gefüllten Weinkannen mußten
diese über den Boden geschliffen werden (siehe Schleifen).
Kanne ist aber auch eine alte deutsche Maßeinheit sowohl für
den Wein (1,4 Liter) wie auch für das Bier
(1 Liter). In die Studentensprache übernommen wurde die Kanne
vermutlich aus der Tradition des Bergbaus.
-
- Kartell:
(siehe Cartell)
-
- Kartellbruder:
Als Kartellbrüder bezeichnen sich die Angehörigen
der dem KV angehörenden Korporationen. Die
Abkürzung lautet Kbr., die Mehrzahl "Kartellbrüder"
wird KbrKbr. oder auch Kbr2 abgekürzt.
(siehe amicitia, Cartellbruder)
-
- Kartellverband
der Katholischen Deutschen Studentenvereine:
(siehe KV)
-
- K.D.St.V.:
Kurzform für Katholische Deutsche Studentenverbindung.
-
- Keilen:
War keilen früher Begriff für das Spalten mittels
eines Keiles, Synonym für Prügel und später für das unrechtmäßige
oder zumindest unverdien
| |