Siliconia

Stammtisch von Waffenstudenten in der San Francisco Bay Area
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Ich habe auf dieser Seite versucht einige studentische Begriffe zu erklären.
Sollte trotz gewissenhafter Recherche ein Fehler entstanden sein oder wollt einen neuen Begriff mit Erklärung schicken bitte teilt mir dieses mit unter
 
 
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

 
A
 
Abholung:    Von der letzten Prüfung des Diploms oder der Doktorantenzeit wird der Korporationsstudent von seinen Bundesbrüdern , Studienkollegen und Freunden abgeholt. Dies geschieht im festlichen Rahmen, häufig mit einem speziellen Abholungsgefährt, mit dem der Abgeholte nach einem kurzen Umzug durch die Stadt auf das Verbindungshaus gebracht wird. Dort schließt sich in der Regel eine kleine Feier an.
 
AC:   (siehe Convent)
 
Admission:    Ist der lateinische Ausdruck für "Zulassung" und ist der - heute unübliche - Ausdruck für die Aufnahme in eine Verbindung. (siehe Reception)
 
ADV:   Ist die Kurzform für Akademische Damenverbindung.
 
AH., AHAH., AH2:   (siehe Alter Herr)
 
Akademie:    Der Wortstamm entstand aus dem Namen der von Platon 529 v.Chr. gegründeten Philosophenschule. Heute steht der Begriff der Akademie als Synonym für Hochschule bzw. Universität, wird aber immer häufiger für Institutionen mißbraucht, die wenig oder auch gar nichts mehr mit Hochschule oder Bildung zu tun haben.
 
Akademische Freiheit:    Ist der erstmals 1233 belegte Sammelbegriff für die Privilegien der Universitäten, ihrer lehrenden und lernenden Mitglieder. (siehe Burschenfreiheit)
 
Akademische Gerichtsbarkeit:   Ist die teilweise bis ins 20. Jahrhundert bestehende Sondergerichtsbarkeit der Universitäten gegenüber ihren Mitgliedern. (siehe Burschenfreiheit)
 
Akklamation:    Leitet sich vom lateinischen acclamatio "Zuruf" ab. In seiner usprünglichen Bedeutung handelt es sich um einen zustimmenden Zuruf, der sich nicht nur im studentischen vom eigentlichen Rufen zu anderen Geräuschen gewandelt hat. Am weitesten verbreitet ist das Klopfen zur Begrüßung, zum Abschied, zum Dank und als Beifallsbekundung. Besondere Bedeutung erhält die Akklamation in ihrer auch in Studentenkreisen weit verbreiteten Form - dem Klopfen - als Abstimmungsmodell. Bei nicht-schriftlichen Abstimmungen eigentlich nur in rechtlicher Funktion, wenn keine qualifizierte Mehrheit gefordert ist, wird sie immer häufiger auch bei Abstimmungen eingesetzt, deren Ausgang als mit überwältigender Mehrheit angenommen vorausgesetzt werden kann.
 
aktiv:    (siehe Aktivitas, Aktiver)
 
Aktiver:    Als Aktiven bezeichnet man einerseits jeden zu einer Korporation gehörenden Studierenden, andererseits jedoch in der Differenzierung aktiv - inaktiv. Diese Differenzierung bezieht sich auf die Rechte und Pflichten gegenüber der Verbindung. Um den hohen Anforderungen, die das Studium besonders im fortgeschrittenen Stadium stellt, gerecht zu werden, werden in dem besonderen Status des Inaktiven die Pflichten gegenüber der Verbindung reduziert, indem man weniger Veranstaltungen verpflichtend macht, bei der Verteilung der anfallenden Arbeit den Inaktiven "schont" o.ä.
 
Aktivitas:    Vom lateinischen activus "tätig" leitet sich in neuerer Zeit eine Wortgruppe ab, die das Verhältnis der Mitglieder zu ihrer Verbindung beschreibt. So bezeichnet man einen Korporationszugehörigen als Aktiven. Die Gesamtheit aller Korporationsmitglieder bezeichnet man als Aktivitas. Tritt jemand in die Korporation ein, so "meldet er sich aktiv" - die Korporation hat ihn (durch keilen) "aktiv gemacht".
Aus dieser Wortgruppe hat sich aber auch eine spezielle Differenzierung innerhalb der Aktivitas gebildet. Mit dem Status aktiv bzw. inaktiv wird unter den Burschen Rechte und Pflichten differenziert.
(vgl. Inaktiver, Aktiver, Status)
 
Alter Herr:    Als Alter Herr werden Korporationsstudenten bezeichnet, die ihr Studium beendet haben. Sie werden in der Regel in einen der Korporation angeschlossenen Altherrenverband eingegliedert. Häufig wird statt Alter Herr auch der Begriff Philister verwendet. Dieser ist ursprünglich negativ behaftet. Er läßt sich bis in biblische Zeiten zurückverfolgen. So findet man die Philister im Alten Testament als die Feinde der Juden überhaupt. Im 17. und 18. Jahrhundert wird so jeglicher Feind der Studenten bezeichnet, sei es der gegen die Studenten eingesetzte Stadtsoldat im Jena von 1687, oder die studentenfeindliche Polizei, die Bürger und Behörden des 18. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit entwickelt sich der Gegensatz philiströs - burschikos. So findet sich in so manchem Studentenlied auch heute noch ein Bild, das so gar nicht dem heutigen Philister entspricht.
Spätestens seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nämlich vollzieht sich eine bemerkenswerte Umkehrung der Bedeutung des Wortes Philister. Da man die saturierten Altherren zu den Philistern, also nicht aktiv studierenden Bewohnern der Stadt zählte, entstand daraus der Philister als gebräuchlicher Ausdruck für einen Altherren. Wohl zuerst nur im Scherz - vielleicht auch leicht despektierlich - bürgerte sich diese parallele Begrifflichkeit Alter Herr - Philister weiter ein: Der Altherrenstatus wurde Philisterium, die Aufnahme in denselben Philistration genannt. Diese Philistration wird an Bedingungen geknüpft, die jedoch nach Korporation bzw. Dachverband sehr unterschiedlich sind. Wird in einigen Verbindungen der Abschluß des Studiums mit dem Recht und unter Umständen sogar der Pflicht der Philistration verbunden, philistriert man anderenorts bei erreichen einer angemessenen Lebensstellung. Diese ermöglicht teilweise auch Studienabbrechern den Verbleib in der Korporation und die spätere Philistration.   Die Schreibweise des Begriffs "Alter Herr" ist so vielfältig wie uneinheitlich. Man findet ihn als Altherr, Alter Herr oder kurz AH., bzw. als Altherren, Alte Herren, Alt-Herren, usw., beziehungsweise kurz als AHAH oder AH2. Chargen des Altherrenverbands führen ebenso uneinheitliche "Dienstbezeichnungen", z.B. Philister-Senior, aber Altherren-XXXX (siehe Senior, Quaestor).
Gerade am Status des Alten Herren zeigt sich ein Besonderheit des Korporationsstudententum, das sogenannte corporativum (vergleiche amicitia). Der Alte Herr fühlt sich auch über sein Studium hinaus mit der Verbindung verbunden, hält Kontakt zu Consemestern und Aktivitas.
 
amicitia:    Ist lateinisch für "Freundschaft". Sie äußert sich im Verständnis der Verbindung als Lebensbund, und diese Freundschaft auf Lebenszeit ist Hauptunterscheidung zu anderen gesellschaftlichen Gruppen.
Entstanden ist das Lebensbundprinzip in den studentischen Orden, wurde dann später von den Landsmannschaften adaptiert und hat sich mit der Zeit als Charakteristikum der Verbindungen herausgebildet Als integrierender Faktor zwischen den verschiedenen Altersgruppen einer Korporation kommt ihm eine immense Bedeutung zu.
Amicitia im korporativen Verständnis bietet dem Studenten die Möglichkeit, in der Verbindung Freundschaften zu schließen, die weit über die meist flüchtigen Zufallsbekanntschaften im heutigen Universitätsbetrieb hinausgehen.
Doch sie ist nicht nur Chance, sondern auch Verpflichtung. Als Prinzip verstanden beinhaltet sie die Verpflichtung zum Streben nach wahrer Freundschaft bzw. deren Festigung. Dieses ist eine nicht leicht zu erfüllende Aufgabe. Sie verlangt Offenheit gegenüber dem Anderen, nicht plumpe Vertraulichkeit, Achtung und Respekt vor der Individualität des Gegenüber, nicht trügerische Gleichmacherei und Oberflächlichkeit. Im anderen entdecken, was einem selbst wert ist, verlangt und gibt wahre Freundschaft. Sie erzieht zu Gemeinschaftsbewußtsein, Toleranz und Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Anderen - nicht nur innerhalb der Verbindung. Die vorbehaltlose Annahme des Anderen ist eine der schwierigsten Forderung an sich und an andere, wie sie vergleichbar z.b. im Christentum (siehe religio) gestellt wird. Diese Freundschaft innerhalb der Korporation ist aber auch wichtig nach außen. Geschlossenheit und auch die nach außen sichtbar werdende Verbundenheit über das Tragen der gleichen Couleur hinaus, sind prägendes Merkmal für Außenstehende. Eine besondere Form der amicitia pflegt man gegenüber den Angehörigen desselben Dachverbandes Hier gilt in der Regel ebenso Duzcomment, und die Anforderungen der amicitia an Bundesbrüder gelten meist in übertragenem Sinne auch für Mitglieder des Dachverbandes.
Ein Student, der in eine Verbindung eingeführt wird, trifft zwar auf einen gefestigten Freundeskreis, bleibt aber nicht Außenstehender. Er erhält quasi einen Vorschuß auf die Freundschaft, die später als Mitglied der Korporation wächst und sich festigt. Im gemeinsamen Studium, im gegenseitigen Helfen und Vorbildsein, im Streben nach den gleichen Idealen findet der Korporationsstudent eine tiefempfundene Gemeinschaft. Im Lebensbundprinzip, das sich unter anderem auch im Duzcomment äußert, findet er über seine Studienzeit hinaus Freundschaft und Gemeinschaft.
 
ATB:    Der Akademische Turnbund ist Dachverband nicht farbentragender akademischer Turnverbindungen und ging 1883 aus einem Dachverband akademischer Turnvereine hervor. Er bekannte sich in seinen Anfängen zur Genugtuung mit der Waffe, lehnte aber die Bestimmungsmensur ab. In seiner Auffassung von Korporationen als Bruderschaft, Erziehungsgemeinschaft und Lebensbund beruft er sich auf die hohen menschlichen Ideale des Turnens der Turnbewegung des Turnvaters Friedrich Ludwig Jahn. Er gehört dem Deutschen Turnerbund als selbständiger Landesturnverband an. Er stellt es seinen Mitgliedsverbindungen frei, Damen aufzunehmen.
 
A.V.:    Kurzform sowohl für akademischer Verein wie für akademische Verbindung.
 
Index
 
B
 
 
Bacchus:    Ist der in vielen Studentenliedern verehrte römische Weingott.
 
Band:    (siehe Couleur)
 
Bbr., BbrBbr., Bbr2:    (siehe Bundesbruder)
 
BC:    (siehe Convent)
 
bemoost:    Als bemoost bezeichnet man einen Studenten älteren Semesters oder einen Alten Herren in der Bedeutung von alt und /oder ehrwürdig.
 
Bier:    Bereits bei den alten Germanen war nicht das Met, eine Art Honigwein, sondern auch eine Art Malzbier bekannt. Bis zum Ende des 13. Jahrhunderts wurde das Braurecht nur von Klöstern und Privathäusern wahrgenommen, im 14. Jahrhundert bildeten sich dann die Bierbrauerzünfte. Danach wurde das Braurecht, das immer noch Privileg des Adels und des Klerus war, auch an Wirts- und Brauhausbesitzer verliehen. Bereits im 16. Jahrhundert entwickelte sich das Bier zum deutschen Volksgetränk. Die Beschreibungen der trinkfreudigen Studenten aus dieser Zeit, aus denen sich ein Gutteil des gängigen Vorurteils des Saufens speziell gegenüber den Korporationsstudenten begründet, waren also keineswegs Ausdruck einer speziellen "Trinkkultur" unter den Studenten, sondern vielmehr Zeichen des Zeitgeistes. Um diese Zeit entsteht auch der Ausdruck des Stoffes, das zu Anfang lediglich für das Volksgetränk schlechthin, das Bier, stand. Erst in späterer Zeit werden auch Wein, Sekt und vereinzelt auch Schnaps als Stoff bezeichnet. Im frühen 18.Jahrhundert entwickelt sich aus den vielen Gelegenheiten, bei denen reichlich Flüssiges konsumiert wurde, Trinkgelage, aus denen sich Kommers und Kneipe entwickelten. Auf diesen Trinkgelagen entstanden und festigten sich auch viele der Rituale (siehe Bierjunge, Salamander), Bräuche und Lieder rund um den Konsum des Stoffes.
(siehe auch Bierehre)
 
Bierdorf:    Das Bierdorf oder der Bierstaat entstand aus der Notwendigkeit, sein studentisches Brauchtum in der Verschwiegenheit zu halten, da am Hochschulort selber die Studentenverbindungen und damit natürlich auch ihr Brauchtum lange Zeit nicht gern gesehen oder sogar verboten waren. Um der Verfolgung durch staatliche oder universitäre Behörden zu entgehen, wählte man deshalb einen verschwiegenen Ort wie eine abgelegene Kneipe am Rande der Stadt oder gar im nächsten Ort. Daraus entwickelte sich in Kopie höfischer Sitten ein besonderer Comment. Z.B. gab es den Bierstaat des Corps Marchia Halle, ein Großherzogtum, dessen Großherzog einem großen Hofstaat vorstand. Es gab eine große Zahl von Trinkzeremonien, eine wöchentliche Hofzeitung, einen Hofpoeten...
Das Bierdorf der heutigen Zeit ist der sich manchmal an den io-Teil der Kneipe anschließende letzte Teil, in dem ein besonders lockerer Comment gilt. Diesen letzten Teil nennt man auch fidulitas. Von der "Bierstaatlichkeit" früherer Jahrhunderte hat sich nur die Form des Präsidiums gehalten: Ein Bierbürgermeister "herrscht monarchisch-constitutionell" und hat spezielle Insignien der Macht, z.B. den Holzhammer, der sonst zum Anstich eines Bierfaßes verwendet wird.
 
Bierduell:    (siehe Bierjunge)
 
Bierehre:    Ist nicht zu verwechseln mit einem richtigen Ehrbegriff, er entstand vielmehr als Gegenreaktion auf den als überzogen empfundenen Ehrbegriff der schlagenden Verbindungen der damaligen Zeit. Als Parodie überträgt er das Gehabe der damaligen Zeit bezüglich der Ehre schlicht und einfach auf das Recht, Bier trinken zu dürfen, der sogenannten Bierehre. Verlor man auf einem Trinkgelage seine Bierehre, kam man also in den sogenannten Bierverschiß oder wurde als bierunehrlich erklärt, so verbrachte man den Rest des Abends ohne den köstlichen Stoff, ja man verlor häufig auch das Recht, an der Kneiptafel mit seinen Mitzechern zu sitzen, und mußte an einem anderen Tisch platznehmen. Der Begriff der Bierehre entstammt entstammt dem sprachlichen, parodistischen und folkloristischen Gehabe, das sich im Rahmen der Trinkgelage des frühen 17. Jahrhunderts entwickelt. Mitte des 19. Jahrhunderts jedoch ist aus der Parodie des Ehrbegriffes ein sehr streng genommener Comment geworden. Die Studenten der damaligen Zeit bieten mit Comment-Ritualen wie Bierehre, Biergericht oder gar Bierverschiß (Verlust der Bierehre) dem Spott der Öffentlichkeit breite Angriffsfläche. Aus dieser Zeit stammt wohl der auch heute noch gehandhabte Bierjunge. Viele Korporationen und deren Dachverbände verwarfen die Auswüchse dieser falsch verstandenen Bierehre, indem sie den Trinkzwang abschafften. Dennoch haben sich einige Überreste dieser "Trinkherrlichkeit" auch z.B. in Form von Trinkstrafen erhalten.
 
Biergericht:    (siehe Bierjunge)
 
Bierjunge:    Der Bierjunge - auch als Bierduell oder Bierskandal bezeichnet - ist eine biergerichtliche Zeremonie als Reaktion auf eine Beleidigung - persönlicher Natur oder gegenüber Verbindung, Farben o.ä.
Der Beleidigte ruft daraufhin seinem Beleidiger "Bierjunge" zu. Dieser zieht entweder die Beleidigung zurück und löffelt sich oder nimmt den Bierjungen mit "Hängt !" an. Man einigt sich auf ein Biergericht (einen Unparteiischen) oder wählt sich Sekundanten, die dies tun. Die Sekundanten sorgen weiterhin für die Gleichheit der Waffen, sprich für gleichen Füllstand der Biere. Die Kontrahenten trinken auf das Kommando des Unparteiischen um die Wette und sprechen anschließend ein vereinbartes Losungswort. Der Verlierer muß nach Feststellung durch den Unparteiischen beide Biere zahlen. Die Handhabung des Bierjungen ist durchaus nicht einheitlich, speziell die Zulassung von Füxen wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Als Trinkzeremonie sollte er immer weniger gehandhabt werden, da der Begriff der Bierehre kaum noch gehandhabt wird und er so ein inhaltloses Trinkzeremoniell darstellt.
 
Bierkrank:    Ist ein Begriff der Bierehre, mit dem nach einigen Comment dem Präsidium einer Kneipe angezeigt werden muß, daß man kein Bier (mehr) trinken kann, darf oder will.
 
Bierminute:    Ein Begriff aus dem Kneipcomment: Fünf Bierminuten entsprechen drei Zeitminuten.
 
Biernägel:    Sind eine Art Abstandshalter, um die auf Kneipen verwendeten Liederbücher vor Bier, das jemand aus Versehen auf dem Tisch umgestoßen hat, zu schützen.
 
Biername:    oder Couleurname nennt man den Spitznamen, den ein Bundesbruder führt. Die Tradition des Biernamens geht auf die der Bierdörfer oder Bierstaaten zurück. Heute geben nicht mehr alle Verbindungen ihren Mitgliedern unbedingt Biernamen, bei einigen hat sich diese Tradition jedoch als mehr oder weniger fester Bestandteil ihrer Tradition bzw. ihres Comments erhalten. So wird sogar die häufig Fuxentaufe genannte Benennungszeremonie einigerorts noch vollzogen.
 
Bierskandal:    (siehe Bierjunge)
 
Bierstaat:    (siehe Bierdorf)
 
Bierverschiß:    Ist eine Bezeichnung für den - zeitweisen - Verlust der Bierehre.
 
Bierzipfel:    (siehe Zipfel)
 
Bierzeitung:    Sie dient zur Belustigung der Kneipcorona und enthält meist witzige Anekdoten, Karikaturen usw. Meist von einzelnen Mitgliedern einer Verbindung oder dem Fuxenstall - dann auch Fuxenzeitung genannt - hergestellt, wird sie im Inoffiz vorgelesen oder verteilt. Früher waren die handgezeichneten Bierzeitung häufig sehr ausgefeilt und graphisch sehr gut aufbereitet, da sich weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit der Vervielfältigung gab. (siehe auch Kneipe)
 
Brandfux:    (siehe Brandung)
 
Brandung:    Ist ein der Deposition entsprechender Aufnahmeritus. Der zu burschende Fux wurde in der Brandung, Branderung oder dem Fuxenbrennen mit Feuer gebrannt und mit Bier gelöscht. So er heute überhaupt noch gehandhabt wird, erfolgt die Schwärzung des Brandfuxen mit einem verkohlten Korken. Hierbei reiten die Füxe - meist angeführt vom Fuxmajor - auf umgedrehten Stühlen und werden von der Corona geschwärzt.
 
Bummel:    Nannte man früher die häufig auch mit anderen Korporationen verabredeten Gang durch Stadt und Universität in Couleur. Dieser fand früher an einem bestimmten Tag der Woche statt. Seine Entsprechung findet er heute nur noch in gelegentlich veranstalteten Couleurtagen, jedoch nicht mehr in diesem interkorporativen Rahmen und nicht mehr häufig oder gar regelmäßig. Als Couleurbummel bezeichnet man heute vielmehr den Besuch einer anderen Korporation oder den Besuch in Couleur bei einem Altherren. Eine willkommene Gelegenheit zum Kennenlernen anderer Korporationen ist der sogenannte Fuxenbummel, bei dem der Fuxmajor mit seinen Füxen - meist mit Unterstützung weiterer Burschen - andere Korporationen am Ort besucht.
 
Bummler:    Nennt man den früher in Studentenkreisen sehr beliebten Spazierstock mit einem Knauf statt einem Griff, auf dem sich Zirkel, Wappen o.ä. befand.
 
Bundesbruder:    Als Bundesbruder bezeichnet man einen Angehörigen der gleichen Korporation. Die Abkürzung lautet Bbr., die Mehrzahl "Bundesbrüder" wird BbrBbr. oder auch Bbr2 abgekürzt. (siehe amicitia)
 
Bundeslied:    Die meisten Verbindungen und Verbände haben ein eigenes Bundeslied, das häufig in Anlehnung an ein bekanntes Studentenlied entstanden ist, und in dem gegebenenfalls die Farben der Verbindung in einer speziellen Farbenstrophe erläutert sind. Dementsprechend gibt es eine Fuxenstrophe, die z.B. bei der Reception eines neuen Fux gesungen wird. Bundeslied und Farbenstrophe werden in der Regel nur im ho- bzw. o-Teil einer Kneipe entsprechend ihrem festlichen Charakter gesungen.
 
Bursch, Bursche:    Steht in der Studentensprache seit dem 19. Jahrhundert für das stimmberechtigte, aktive Vollmitglied einer Korporation. Das Wort Bursch oder Bursche, das auch im heutigen allgemeinen Sprachgebrauch für einen männlichen Heranwachsenden steht, leitet sich vom lateinischen bursa "Geldbeutel" ab, das sich wiederum vom griechischen byrsa "Haut,Leder" ableitet. Im hohen Mittelalter steht bursa dann für den gemeinsamen Geldbeutel. So wurden dann auch die Wohn- und Kosthäuser der Studenten, die in der Regel vom Adel oder Klerus unterhalten wurden, "bursae" oder "Bursen" genannt. Wer in ihnen wohnte, war Bursenknecht. Als die Organisationsform der Bursen zusammenbrach, nannte sich der nun selbstständige Student Bursch oder Bursche. So entstand auch der Begriff der Burschenfreiheit. Im 17. Jahrhundert wird der Bursch zum Synonym des Studenten schlechthin. Der Begriff erhält sich aber den steten Bezug zu Freiheit und Unabhängigkeit. Zu dieser Zeit entstand wohl auch das burschikos, das auch heute noch für ungezwungen, jugendlich und flott steht. Im 18. und 19. Jahrhundert stand Burschenschaft generell für die Studentenschaft. Die burschenschaftliche Bewegung verstand sich dann als die politisch mündige Studentenschaft. Die Korporationen der heutigen Zeit kennen den Bursch als Fachausdruck für das Vollmitglied nach Absolvierung seiner Fuxenzeit (siehe Fux). Die Unterscheidung innerhalb der Korporationen in Fux und Bursch findet sein äußeres Merkmal bei farbentragenden Verbindung in der Regel in unter-schiedlichen Bändern, wobei das Fuxenband normalerweise zwei gegenüber den bei Burschen-bändern üblichen drei Farben hat.
 
Burschenband:    (siehe Bursche)
 
Burschenfreiheit:    Bezeichnet die durch die akademische Freiheit erlangten Privilegien. Mit der Burschenfreiheit war ein besonderes Ehrbewußtsein verbunden, dessen Bedeutung zeitweise so hoch war, daß man auf Burschenehrenwort Geld leihen konnte und es sowohl bei akademischer Gerichtsbarkeit, wie auch bei weltlichen Gerichten als Beweismittel zugelassen war.
 
Burschenehre:    (siehe Burschenfreiheit)
 
Burschensalon:    Ist ein durch die Sitzordnung auf der Kneipe festgelegter Teil der Kneipcorona.
(vergleiche Zapfen).
 
Burschenschaft:    War im 18. und frühen 19. Jahrhundert Burschenschaft noch ein Begriff für die Gesamtstudentenschaft, versteht man heute darunter nur noch die burschenschaftlichen Korporationen.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelte sich die erste burschenschaftliche Bewegung, die im Gegensatz zu den territorial orientierten Landsmannschaften und weltbürgerlich orientierten Orden einen Zusammenschluß der gesamten Studentenschaft einer Universität zu einer Burschenschaft und darüber hinaus eine Vereinigung aller Burschenschaften der deutschen Universitäten zum Ziel hatte. Sie sollte zu freiem, wehrhaften und vaterländischem Denken erziehen. 1815 vereinigten sich unter dem Eindruck der Freiheitskriege die Jenaer Landsmannschaften zur Burschenschaft, die später auch Urburschenschaft genannt wurde. Diese breitete sich sehr schnell an vielen deutschen Universitäten aus. 1817 luden anläßlich des 300-Jahrfest der Reformation die Jenaer Burschenschaft zum Wartburgfest, zu dem 500 Abgesandte anreisten. Als Folge des Wartburgfestes gründete sich die "Allgemeine Deutsche Burschenschaft", die "Ehre, Freiheit, Vaterland" als Wahlspruch und die Farben der Uniformen des Lützower Freikorps - Schwarz-Rot-Gold - annahmen, die später auch die Nationalfarben Deutschlands werden sollten. Farben und Wahlspruch prägen auch die heutigen Burschenschaften. Nach dem zweiten Weltkrieg gründete sich die Deutsche Burschenschaft (DB) in Marburg wieder.
 
Bursen:    Nannte man die studentischen Wohn- und Kosthäuser in kirchlicher oder herrschaftlicher Trägerschaft nach dem Leder-Geldbeutel und der danach benannten gemeinschaftlichen Kasse. (siehe Bursche)
 
Index
 
 
C
 
 
Campus:    Mit Campus bezeichnet man das Universitätsgelände, das heute meist nicht mehr ein zusammenhängendes Gebiet ist, sondern weit verstreut liegt..
 
Cartell:    War ursprünglich die Aufforderung zum Zweikampf. Später jedoch verstand man darunter auch die Abmachungen zwischen den Landsmannschaften einer Universität, woraus sich die heutige Bedeutung als festes Vertragsverhältnis zwischen Korporationen entwickelte.
 
Cartellbruder:    Als Cartellbrüder bezeichnen sich die Angehörigen der dem CV angehörenden Korporationen. Die Abkürzung lautet Cbr., die Mehrzahl "Cartellbrüder" wird CbrCbr. oder auch Cbr2 abgekürzt. (siehe amicitia, CV, Kartellbruder)
 
Cartellverband der Katholischen Deutschen Studentenverbindungen:   (siehe CV)
 
CC:
 
- Cumulativ-Convent (siehe Convent)
 
- manchmal als Chargierten Convent bei Dachverbandsbezeichnungen (siehe Convent)
 
- Coburger Convent akademischer Landsmannschaften und Turnerschaften
Der CC entstand aus einer Zusammenarbeit der Deutschen Landsmannschaft (siehe Landsmannschaften, Corps) und dem Verband der Turnerschaften. Seinen Namen hat er vom Tagungsort Coburg, an dem sich beide Verbände jährlich zu Pfingsten beraten. Der CC ist farbentragend und vertritt die Bestimmungsmensur. Er fördert und pflegt unter dem Leitspruch "Ehre, Freiheit, Freundschaft, Vaterland" geistige und sittliche Erziehung, Leibesübungen und alte korporationsstudentische Ideale. Ihm gehören rund 100 Bünde an.
 
 
Cerevis:    Ist die zum Vollwix (siehe Wix) gehörende runde, steife, schirmlose Kappe, die mit Gold- und Silberfäden in der Regel in Form von Eichen- oder Weinlaubblättern und Zirkel bestickt ist Es wird leicht nach vorne rechts gekippt auf dem Vorderkopf getragen und mit einem Gummiband um den Hinterkopf gehalten.
Seinen Namen hat es vom lateinischen "cerevesia" (siehe Bier). Lange Zeit stand es als Synonym für Ehrenwort.
 
Charge:    Der Begriff leitet sich vom französichen charge "Last, Bürde, Auftrag, Amt" ab. Mit ihm werden heute die gewählten Vorsteher der Verbindung bezeichnet. Schon früher wurden militärische Dienstgrade als Charge bezeichnet. Die heute häufig gebräuchliche Betitelung der Chargen mit einem X hat sehr frühe Wurzeln in den studentischen Orden, die ihre Würdenträger als Chargenträger bezeichnen und mit einem liegenden Kreuz kennzeichnen. War es in den Anfängen wohl nur eine Charge, findet man schon Mitte des 19. Jahrhunderts die Aufteilung in drei Chargen: Senior, Consenior, Quaestor oder Scriptor. Die Aufgabenverteilung unter den Chargen ist keineswegs einheitlich. In Waffenverbänden ist der Consenior meist Fechtwart, in anderen Verbänden wie z.B. dem Wingolf entspricht er dem Fuxmajor. Häufig findet man auch eine Trennung der Drittcharge in Scriptor und Qaestor als Einzelchargen. Der Fuxmajor wird als Charge häufig auch mit FM gekennzeichnet. In den Einzelbeschreibungen der Chargenfunktionen wird die bei Glückauf-Salia übliche Aufgabenverteilung zugrunde gelegt. Die Verbindung wählt die Chargen aus ihrer Mitte für ein Semester. Einige Verbindungen schränken ihre Auswahl auf aktive Burschen ein. Die Chargen nehmen über die spezifischen funktionellen Aufgaben hinaus vor allem die Aufgabe der Repräsentation der Verbindung bei feierlichen Verbindungsveranstaltungen war. Hierzu können aber auch nicht-chargierte Bundesbrüder herangezogen werden (siehe Chargierte). Über die repräsentativen und funktionelle Aufgaben hinaus erwartet man von den Chargen besonders Führungsqualitäten. Festigkeit in den Prinzipien und deren Verwirklichung im Verbindungsleben, Einsatzbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit und pädagogisches Geschick sind für die Führung einer Verbindung und eines Verbindungslebens erforderlich. Die Bewältigung dieser Aufgabe wird in der Dechargierung am Ende eines Chargensemesters bewertet Auf dem Dechargierungsconvent (kurz DC genannt) wird der Charge gegebenenfalls aufgrund seiner Leistungen für die Verbindung das Tragen des Chargenzeichens (X ... XXXX, FM) erlaubt (siehe Zirkel). Besondere Bedeutung erhält die Chargenzeit durch ihren Formungscharakter für den Korporierten - und das über das Erlernen der Fähigkeiten, die für eine spezifische Charge nötig sind, hinaus. Kritikfähigkeit, Verantwortung für die Gemeinschaft und ihre Repräsentation in der Gesellschaft und Einsatzwillen werden in besonderem Maße geformt. Hier liegt eine besondere Verantwortung beim Convent, diese Formung durch konstruktive Kritik auch außerhalb einer institutionalisierten Chargenkritik zu unterstützen.
 
Chargenconvent:    Als Chargenconvent bezeichnet man einerseits die internen Treffen der Chargen, in denen die Chargenarbeit besprochen und aufeinander abgestimmt wird, andererseits aber auch die meist nach anderen Conventen wie AC oder BC stattfindenden Convente, auf denen einzelne "Nicht-Chargen" persönliches gegenüber dem Chargenconvent vorbringen können. (siehe Charge)
 
Chargenkabinett:    Im Chargenkabinett faßt man alle Chargen zusammen. (siehe Charge)
 
Chargierter:    Der Begriff ist keineswegs deckungsgleich mit dem der Charge und wird häufig mit diesem verwechselt. Der Chargierte übernimmt nur bei speziellen Aufgaben wie z.B. Kneipen oder Kommersen anderer Verbindungen, Trauerfeierlichkeiten oder gesellschaftlichen Verpflichtungen die Repräsentation der Verbindung. Er wird nur für diesen speziellen Anlaß von seiner Verbindung beauftragt. (siehe Chargieren)
 
Chargieren:    Hiermit bezeichnet man sowohl den Vorgang der Repräsentation der Verbindung als Chargierter, aber auch die durch Wahl erfolgende Verpflichtung eines Bundesbruders als Charge.
Die Repräsentation der Verbindung innerhalb und außerhalb des eigenen Dachverbands regelt ein spezieller Chargiercomment. (siehe Comment)
 
Christianum:    (siehe religio)
 
Coburger Convent:    (siehe CC)
 
Comment:    Ist das teils nur mündlich überlieferte, bei einigen Korporationen bzw. Dachverbänden auch schriftlich fixierte Regelwerk des korporationsstudentischen Verhaltens. Der Begriff leitet sich vom französischen comment "wie" ab. Seine Regeln umfassen oft fast alle Bereiche des Lebens, nicht nur Verhaltensweisen auf dem Convent oder im innerkorporativen Umgang (siehe Duzkomment), sondern auch die lustigen (siehe Kneipe, Kommers) und traurigen gesellschaftlichen Ereignisse im Korporationsleben.
Häufig unterteilt man den Comment und ordnet seine Teile bestimmten Bereichen des couleur- bzw. korporationsstudentischen Lebens zu. So beschäftigt sich der Couleurcomment ganz allgemein mit den Verhaltensregeln und dem Auftreten in der Öffentlichkeit, der Trauercomment Fragen des Trauerwesens, der Kneip- bzw. Biercomment beschäftigt sich mit Kommers und Kneipe, der sogenannte Duzcomment regelt das innerhalb der Korporation und teilweise innerhalb des Dachverbandes übliche "Du". Eine immer mehr in den Hintergrund tretende Facette des Couleur-Comments ist die der Kleiderordnung. Waren in der ursprünglichen Tradition mit den Rechten, die den Studenten eben wegen seines Studiums aus der Masse fast auf die Stufe eines Adligen hoben, auch entsprechende Kleider verpflichtend (siehe akademische Freiheit, Burschenfreiheit), so verwässert die Handhabung der besonders in traditionellen Comments festgelegten Kleiderregelungen zusehens. Besondere Bedeutung für Mitglieder schlagender Korporationen hat der Paukcomment, der Comment der Mensur und der Duelle im Satisfaktionswesen. Die Waffenverbände legen hier ihre strengen Regeln des studentischen Zweikampfs fest. Erziehung zu Selbstkontrolle und Gemeinschaftsbewußtsein ist auch heute noch eine wichtige Aufgabe des Comment. Neben all dem, was die Burschenehre an Burschenfreiheit gibt, akzeptiert hier der korporierte Student die Grenzen seiner Individualität. So kann der Comment wesentlich zu Gemeinschaftsgefühl und -erleben beitragen. In übertrieben harter Auslegung des Comments besonders auch gegenüber jungen und noch unerfahrenen Mitgliedern des Bundes liegt aber auch die Gefahr des Comments. Streitereien um diese oder jene Auslegung des Comments tragen eher zur Zwietracht als zur Gemeinschaft bei und entsprechen keinesfalls dem Niveau eines Akademikers.
 
Consemester:    Ist eine Lateinisierung des "Mitstudenten". Obwohl eigentlich nur der Student gleichen Semesters gemeint ist, werden häufig auch die Studenten des gleichen Studiengangs überhaupt oder zumindest ähnlichen Semesters darunter verstanden. Bei Korporationen kann darüber hinaus sich der Begriff auf die gemeinsame Zahl der Couleursemester oder auf gleiches Eintrittssemester beziehen.
 
Consenior:    Er ist der Zweitchargierte (XX), ist Vertreter des Seniors und Fuxmajors und hat als solcher auch deren jeweilige Rechte und Pflichten. Ihm obliegen die Aufsicht über das Auftreten der Verbindung - respektive der Verbindungsmitglieder, die Vorbereitung aller Veranstaltungen, Leitung der gesellschaftlichen Veranstaltungen und die Aufsicht über die Funktionäre (Kneipwart, Sportwart usw.). (Vergleiche Charge)
 
Contrarien:    Sind die ebenfalls mit Ordnungsbefugnissen versehenen Bundesbrüder, die, auch als Conpräsiden bezeichnet, dem Präsiden als gegenüber bei der Durchführung einer Kneipe helfen.
(siehe Präsidium)
 
Convent:    Der Begriff leitet sich vom lateinischen convenire "zusammenkommen" ab. Im Convent kommt die Aktivitas zusammen, um über Belange der Verbindung zu diskutieren und zu beschließen. Der Convent ist in der Regel oberstes beschlußfassendes Organ. Häufig wird dabei zwischen verschiedenen Conventen unterschieden. Bei Glückauf-Salia sind dabei folgende Convente geläufig:
 
- der AC (Allgemeiner Convent), dessen Aufgabe in der Regel die finanziellen Angelegenheiten der Korporation sind.
 
- der BC (Burschen-Convent), auf dem nur geburschte Mitglieder Stimmrecht haben. Füxen wird nach einer bestimmten Zeit Sitz und beratende Stimme auf dem BC gewährt. Besondere BCs sind der WC und DC.
 
- der WC (Wahlconvent), auf dem die Chargen des nächsten Semesters gewählt werden.
 
- der DC (Dechargierungs-Convent), auf dem die Chargen am Ende ihrer Amtszeit, sprich des Semesters, entlassen und ihre Arbeit bewertet wird.
 
- der ChC (Chargen-Concent, keinesfalls als CC), auf dem nur die Chargen zugelassen sind.
 
- der CC (Cumulativ-Convent), ein7em gemeinsamen Convent von Aktivitas und Altherren, der in der Regel zumindest zum Stiftungsfest einberufen wird,
 
- der AHC (Altherren-Convent), auf dem nur Alte Herren Sitz und Stimme haben.
Convente finden regelmäßig statt und sind so fester Bestandteil des Semesterprogrammes. Sie können aber auch ad hoc einberufen werden. Die urdemokratische Form der Beschlußbildung mit der Einbeziehung aller zur Konsensbildung hat eine stark bildende Funktion. Sie fordert von jedem Bundesbruder eine intensive Beschäftigung mit den auf dem Convent behandelten Angelegenheiten der Korporation, gleichzeitig Zurückhaltung im Rahmen der Debattenordnung und Engagement für die Belange der Verbindung. Er fördert die Fähigkeit zuzuhören, zu argumentieren und spontan zu agieren in gleichem Maße wie er zur Disziplin und Toleranz der Meinung anderer erzieht.
 
Corona:    Leitet sich vom lateinischen corona für "Kränzchen" im Sinne eines lockeren Zusammenschlußes Gleichgesinnter in geselligem Rahmen. Im 18. Jahrhundert spricht man bei den studentischen Orden vom Kreis der Brüder (lat. circulum fratrum). Heute steht der Begriff im couleurstudentischen Sprachgebrauch für die Gemeinschaft der Anwesenden, z.B. auf Convent oder Kneipe.
 
corporativum:    benutzt man als Sammelbegriff für das Korporationseigene, das Traditionelle eines studentischen Bundes. Dies beinhaltete nicht nur die die Korporation prägenden Prinzipien, sondern auch die traditionellen Riten, Sitten und Gebräuche.
 
Corps:    Leitet sich vom französischen corps "Körper" ab und ist als Begriff erst Anfang des 19. Jahrhunderts in die Studentensprache übernommen worden. Wie der Begriff der Burschenschaft zuerst für die Studentenschaft allgemein stand, war der Begriff ursprünglich nicht mit einer bestimmten Korporation oder Richtung innerhalb der Korporationsverbände verknüpft, sondern stand ganz allgemein für eine beliebige Korporation - sei sie nun studentischen, zivilen oder militärischen Charakters. Durch die während der Befreiungskriege geförderten Militarisierung wandelte sich der Begriff bis ca. 1840 zum Synonym für die alten Landsmannschaften (vergleiche Landsmannschaft). Durch die Bildung der neuen Landsmannschaften festigte sich die Begrifflichkeit. Die Corps des 19. Jahrhunderts galten als die eigentlichen Vertreter der Studentenschaft, da die Burschenschaften unter den Maßnahmen der Überwachung der Universitäten und damit auch der Studentenverbindungen in Folge der repressiven Karlsbader Beschlüsse. Strenger Comment, Bestimmungsmensur und unbedingte Satisfaktionsfähigkeit kennzeichneten das Selbstverständnis der Corps neben ihrem strengen Ehrbegriff. Von den studentischen Orden adaptierten sie das Lebensbundprinzip (siehe amicitia). Uneingeschränkte Solidarität zu den Herrschenden unter Verzicht auf konfessionelle und parteipolitische Bindung runden in Verbindung mit einer elitär-aristokratischen Grundhaltung - einigen Corps durften nur Adelsöhne beitreten - das Bild der Corpsier, der Mitglieder der Corps ab. Auch im heutigen Sprachgebrauch steht Korpsgeist noch für elitäre Solidarität mit den Angehörigen des eigenen Standes.
Die in Clausthal vertretenen Corps gehören dem Weinheimer Senioren Convent (siehe WSC) an. Darüber hinaus existiert als weiterer Dachverband der Kösener Senioren Convent (KSC). In heutiger Zeit verstehen sich Corps als "eine Vereinigung immatrikulierter Studenten mit dem Zweck, die Mitglieder in aufrichtiger Freundschaft auf Lebenszeit zu verbinden und - ohne Beeinflussung ihrer politischen, religiösen und wissenschaftlichen Richtung - zu Vertretern eines ehrenhaften Studententums und zu charakterfesten, tatkräftigen, pflichttreuen Persönlichkeiten zu erziehen." (Aus Kösener Brauch und Sitte).
 
Colloquium:    Ist das lateinische Kommando, welches das silentium aufhebt und bedeutet "Gespräch". Es wird in der Regel auf einer Kneipe nach einem Lied, einem Vortrag o.ä. vom Präsidium gegeben.
 
Couleur:    Ist nicht nur der französische Begriff für "Farbe", sondern findet im couleurstudentischen Bereich ein breites Bedeutungsspektrum. Unter Couleur versteht man heute bei farbentragenden Korporationen durchaus nicht das Gleiche. Gemeinsam ist den Korporationen zuerst das Farbentragen, ein nach außen sichtbares Bekenntnis zu ihrer Zugehörigkeit zu einer Korporation. Dies geschieht in den allermeisten Fällen durch eine Reihe von Couleurartikeln im eigentlichen Sinn. Die Kennzeichnung mit Farben findet seine Wurzeln im frühen 16. Jahrhundert bei den nationes (siehe Nation) der alten Universität Leipzig. Bayern, Meißner, Polen und Sachsen unterschieden sich in der Fronleichnamsprozession durch Farben. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte sich über ein- und zweifarbige Bänder und - resultierend aus der Tricolore der Französischen Revolution - die Dreifarbigkeit von Band, Fahne, Kopfcouleur und Schärpe. Die dreifarbige Schärpe, die zu Anfang des 19. Jahrhunderts bei der Mensur um den Unterleib geschlungen wurde, entstand um 1810 das erste Burschenband. Seine heutige Gestalt und Trageweise über die rechte Schulter zur linken Seite könnte es von einem besonderen - eben so getragenen - Band im Geschirr des Säbels haben. Bis 1830 setzt sich diese Bandform durch, der Bierzipfel (siehe Zipfel) entsteht und auch die Kopfcouleur wird mit schmalen Bändern geschmückt. Heutzutage werden Band und Mütze, zum Teil durch Beschlüsse des Senats aus dem Universitätsbetrieb verbannt, nur noch auf dem Haus getragen. Nachwievor aber sind sie sichtbares Bekenntnis zur eigenen Korporation und zum Korporationsprinzip überhaupt. Mit dem Tragen von Couleur ist eine große Verantwortung verbunden (siehe Farbentragen) Insbesondere gehört gepflegte Kleidung und dem Tragen von Couleur entsprechendes Benehmen zu den unbedingten Notwendigkeiten für einen Korporationsstudenten. (siehe Schieber)
 
Couleurartikel:    Unter Couleurartikel versteht man heute häufig nur die außerhalb von Band, Mütze, Zipfel, Wix mit Zirkel oder Farben der Verbindung versehenen Gegenstände. Ursprünglich jedoch fallen gerade diese nicht unter Couleurartikel. Der Begriff bezieht sich in seinen Wurzeln gerade auf Band, Mütze etc.   Hier klicken
 
 
Couleurdame:    Dieser Begriff, der heute leider häufig mit einer leichten Anrüchigkeit verbunden wird, enstammt einer sehr ehrenwerten Tradition. Verbindungen, die den Status der Coulerdame führten, pflegten zu den dazu geeigneten Veranstaltungen Damen einzuladen. Hierzu erstellte der Consenior eine entsprechende Liste. Die regelmäßig auf den Veranstaltungen erscheinenden Damen - häufig durch persönliche Kontake motiviert - gaben sich nicht selten eine eigene Organisationsform als Damenzirkel oder Damenflor, mit teilweise stark dem männlichen Studententum entlehnten Brauchtum. Sie waren nicht selten Ausgangspunkt für die Entwicklung eigenständiger Damenverbindungen.
 
Couleurfrevel:    Der Begriff des Couleurfrevels variiert von Comment zu Comment. Er ist eng mit dem Begriff der Ehre verknüpft, die man mit der akademischen Freiheit als Bursche und mit seiner Verbindung innehat und pflegt. Als Couleurfrevel kann grundsätzlich jede ungebührliche Handlung - nicht nur in Couleur - sowie ungebührlicher Umgang mit Couleurartikeln, speziell aber Band, Kopfcouleur und Zipfel, angesehen werden. Die Ehre der Couleur gilt es ständig hochzuhalten.
 
Couleursemester:    Bezeichnet die Anzahl der Mitgliedssemester in einer Korporation. Mitglieder von mehr als einer Korporation können deshalb mehrere Couleursemesterzahlen haben. Da häufig die Anzahl der Coulersemester für Rechte und/oder Pflichten ausschlaggebend ist - z.B. um sich inaktivieren zu lassen (siehe aktiv) - zählen bei einigen Verbindungen diejenigen Semester, in denen man eine Charge macht, doppelt.
 
c.t.:    Ist die studentische Abkürzung von cum tempore und steht für das "akademische Viertel", die in akademischen Kreisen übliche viertelstündige Verspätung des Beginns der Veranstaltungen. In vielen Zeitangaben ist es ausdrücklich erwähnt (z.B. 20 h ct), kann aber auch weggelassen werden (z.B. 20 h).
Meint man eine genaue Uhrzeit, so gibt man diese auch exakt an (z.B. 20:00), was auch durch das Kürzel s.t. für "sine tempore" (z.B. 20 h st) geschehen kann.
 
CV:    Der Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen geht auf ein 1856 geschlossenes Cartell zwischen zuerst nur 2 Verbindungen, das durch Beitritte farbentragender und schwarzer Verbände zum Verband katholischer Studentenvereine wuchs. 1863 kam es zur Spaltung zwischen den nicht-farbentragenden Verbindungen, die sich im KV organisierten, und den farbentragenden, die sich im CV zusammenschlossen. Die Prinzipien des CV sind neben dem Farbentragen und der strikten Ablehnung der Mensur die Prinzipien amicita, scientia, patria und religio. (siehe Devise des CV)
 
CV-Liederbuch:    Der CV gibt eine Sammlung des im CV verbreiteten Liedgutes in Form des CV-Liederbuches heraus. Es ist das Standardwerk bei den Korporationen des CV. (siehe Studentenlieder)
 
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D
 
 
DB:    Die Deutsche Burschenschaft ist Dachverband der deutschen Burschenschaften und ging 1818 aus der 1815 in Jena entstandenen Burschenbewegung hervor. Ihr Wahlspruch ist "Ehre, Freiheit, Vaterland". So versteht sie sich auch als politische, studentische und akademische Gemeinschaft in der traditionellen Form einer Korporation. Die geistige Bildung über die fachliche Bildung hinaus und damit die Erziehung zur verantwortungsbewußten Persönlichkeit, die Bereitschaft zum Dienst an der Gemeinschaft sind die Zielsetzungen der DB. Die Persönlichkeitsbildung wird auch im Bezug der Bildung zum politischen Menschen gesehen, der sich für sein Vaterland und dessen Einheit in einer freien Völkergemeinschaft einsetzt (Vaterlandsprinzip). Die DB ist farbentragend und stellt das Schlagen von Mensuren frei.
 
DC:    (siehe Convent)
 
Dechargierung:    Bezeichnet die Amtsübergabe und Entlastung einer Charge.
 
Dedizieren:    Unter Dedizieren bzw. einer Dedizierung versteht man die Verleihung von Band (siehe Couleur) oder Zipfel an jemanden. Bei Zipfeln wird der Begriff im Gegensatz zum Vorgang des Tauschens gebraucht. So dediziert z.B. der Leibbursch zur Reception seinem Leibfuchs einen Bierzipfel. (siehe Zipfel, Leibverhältnis)
 
Deposition:    War eine seit dem Mittelalter bekannte und erst im 18. Jahrhundert abgeschaffte Aufnahmeprozedur vor der Immatrikulation. In diesem Ritus, der seinen Namen vom lateinischen depositio sc. cornuum, dem "die Hörner abschlagen" hat, wurde in einem symbolischen Akt dem Studienanfänger die Dummheit entfernt. Ursprünglich als Initiationsritus wie z.B. die Taufe entstanden, artete er nicht selten über die Verbalia zu ernsthaften Körperverletzungen aus. Deshalb wurde er wie die anderen Auswüchse des Pennalismus abgeschafft. Im Korporationsstudentischen findet die Deposition ihre Entsprechung in der Brandung. Aber auch andere Bräuche finden ihren Ursprung in der Deposition, wie z.B. die Äquatortaufe der Schiffahrt und die Initiationsriten im Zunft-, Handwerks- und Ordensbrauchtum.
 
Deutsche Burschenschaft:   (siehe DB)
 
Deutsche Sängerschaft:   (siehe DS)
 
Devise:    Steht heute für einen dem Wappen beigefügten Wahl- oder Sinnspruch. Als die Studentenverbindungen im 19. Jahrhundert Wappen annahmen, wählten sie sich auch Devisen.
 
Devise des CV:    Der Wahlspruch des CV lautet "In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas", also "Im Notwendigen herrsche Einmütigkeit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem aber Bruderliebe!".
 
Devise des KV:    Der Wahlspruch des KV lautet "Mit Gott für Deutsche Ehre!".
 
Dimission:    Leitet sich aus vom lateinischen Begriff für "fortschicken" ab und bedeutet die Entlassung, also den Ausschluß, eines Verbindungsmitgliedes aus dem Bund als höchstes Strafmaß. Man unterscheidet dabei dimissio ad tempus, also auf bestimmte (d.a.t.) oder unbestimmte (d.a.t.i.) Zeit, und in perpetuum oder in poena, also auf Dauer (d.i.p).
 
Dispens:    Ist ein aus dem römisch-katholischen Kirchenrecht stammender terminus technicus, der die ausdrückliche Befreiung oder Entbindung von bestimmten Verpflichtungen respektive Pflichten beinhaltet.
Im heutigen Sprachgebrauch der Korporationen findet er seine Entsprechung in eben dieser Bedeutung. Das Recht zur Erteilung von Dispens haben der Convent und einige Chargen bzw. das Chargenkabinett (regelt die Geschäftsordnung). Die Verpflichtung, Dispens einzuholen, ist heute keinesfalls anachronistisch, sondern schult die Disziplin des Einzelnen und führt dem Individuum seine Verantwortung für die Gemeinschaft und die durch sie gesetzten Grenzen seiner Individualität vor Augen.
 
DS:    Die Deutsche Sängerschaft wurde im Jahre 1896 als "Deutsch-akademischer Sängerbund" gegründet. Nach einigen Namensänderungen ("Chargierten Convent, Verband der farbentragenden akademischen Gesangsvereine" 1901, "Weimarer CC" 1906) konstituierte sie sich nach der Auflösung 1925 als Deutsche Sängerschaft neu. Die DS ist weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden und hat sich die Wahrung deutschen Kulturgutes, die Pflege der Musik und des Chorgesanges zur Aufgabe gemacht. Sie gehört als eigenständiger Verband dem Deutschen Sängerbund an. Obwohl ihre Mitgliedsbünde reine Männerverbindungen sind, betreiben einige auch gemischte Chöre. Die DS erkennt die studentische Mensur an, d.h. jedem Sängerschafter muß das Fechten von Mensur gestattet und ermöglicht werden. An deutschen und österreichischen Universitäten und Hochschulen sind 24 Sängerschaften aktiv.
 
Duell:    Ist der lateinische Begriff für "Zweikampf", und ist in aller Regel das Austragen eines Ehrenhandels mit der Waffe. War der studentische Zweikampf früher üblich und weit verbreitet, und lange Zeit sogar Sondertatbestand, gilt er heute im Sinne des Strafrechts als Körperverletzung bzw. vorsätzliche Tötung. Nach dem katholischen Kirchenrecht führt das Duell zum Kirchenbann, also zur Exkommunikation. (siehe Mensur Satisfaktion, Schläger)
 
Duzcomment:    Mit dem Duzcomment ist geregelt, wie sich Mitglieder der gleichen Korporation, auch über Generationsgrenzen hinweg ansprechen. So duzen sich beispielweise alle Mitglieder des CV. Hier kann die Anrede mit "Sie" u.U. auch als Provokation aufgefaßt werden. Bei anderen Verbänden oder Korporationen gibt es hingegen einen Siezcomment, der z.B. beinhaltet, daß Nicht-Mitglieder des eigenen Bundes - auch Consemester - zunächst grundsätzlich gesiezt werden.
 
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E
 
 
Ehre:    (siehe Burschenfreiheit, Bierehre)
 
Exkneipen:    Unter Exkneipen versteht man im studentischen Brauchtum das vorzeitige Verlassen der Gemeinschaft, um sich an anderer Stelle zu vergnügen. Da darin aber eine grobe Mißachtung der Verbindung und der Bundesbrüder gesehen wird, ist diese Handlungsweise verpönt bzw. je nach Comment auch sträflich. Dabei ist man unter anderem auch um das Bild der Verbindung bzw. Verbindungen allgemein besorgt, und möchte deshalb das "Umherziehen" alkoholisierter Korporationsbrüder einschränken. Eine weitergehende Definition schließt das Aufsuchen öffentlicher Lokale im Anschluß an Verbindungsveranstaltungen in das Exkneipen mit ein.
 
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F
 
 
Fahne:    Farben und Bilder als Erkennungszeichen lassen sich bis in die Zeit der Kreuzzüge zurückverfolgen. Sie zierten Helm, Schild oder Pferdedecke der Ritter und waren zuerst nur einfarbig, später dann auch mit mehreren Farben und Bildern versehen. Sie wurden aber auch an speziellen Tuchstücken befestigt, die den Ursprung für Fahne, Wimpel, Banner usw. darstellen. Studentische Fahnen entstanden bereits ganz zu Anfang der Korporationsgeschichte bei der Urburschenschaft (siehe Burschenschaften) und beim Lützower Freikorps, das in den Befreiungskriegen kämpfte und dem viele Studenten angehörten. Von der Uniform dieses Freikorps, die schwarz mit goldenen Knöpfen und roten Aufschlägen war, leitet sich auch die erste studentische Fahne ab, die Schwarz-Rot mit goldener Borte war und aus der später die deutsche Nationalflagge entstand. Heutzutage führen fast alle studentischen Vereinigungen eine Fahne, die bei farbentragenden Verbindung meist deren Farben aufgreift. Man unterscheidet meist zwischen Prunkfahne und denjenigen, die im täglichen Gebrauch vor dem Haus gehißt bzw. zum Chargieren (siehe Chargierter) benutzt werden. Den weit verbreiteten Ritus des traditionellen Fahnehissens und Fahneeinholens am Anfang bzw. am Ende des Semesters gibt es in Clausthal kaum. Hier existiert ein anderer Ritus: Die Fahnen werden täglich gehißt und eingeholt. Eine zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht eingeholte Fahne darf von einem Korporierten - so er sich nicht erwischen läßt - mitgenommen werden, und muß gegen einen Bierobulus eingelöst werden.
Nicht eingeholt werden müssen die Fahnen jedoch bei Veranstaltungen auf dem Haus, insbesondere z.B. beim Stiftungsfest oder bei Verbindungstrauer.
 
Farbenbruder, Farbenschwester:   Als Farbenbruder bezeichnet man einen - i.d.R. farbentragenden - Korporationstudenten, der nicht der eigenen Verbindung oder einer Verbindung des eigenen Dachverbandes angehört. Entsprechendes gilt auch für die weibliche Form.
 
Farbentragen:    Das studentische Farbentragen, das bereits im Leipzig des 16. Jahrhunderts bekundet ist (vergleiche Couleur), hat eine vielschichtige Bedeutung. Zuallerst war es Berufsbekleidung, für Aussenstehende ein Erkennungszeichen des Berufs Student, aber auch Erkennungszeichen und Unterscheidungsmerkmal der Studenten untereinander. Mit diesem Beruf wurden lange Zeit eine große Zahl von Rechten verbunden. Als Beispiel sei hier folgendes erwähnt: In einem bekannten Studentenlied heißt es: "Wo sind sie, die vom breiten Stein nicht wankten und nicht wichen", was mit dem Vorrecht in Verbindung gebracht wird, nicht wie das gemeine Volk vom Bürgersteig in den Matsch der unbefestigten Fahrbahn zu müssen, wenn ein Adliger oder sonstiger Würdenträger diesen Gehsteig benutzt. So war das Farbentragen auch immer das Bejahen des frohen Studentenlebens, also ein Zeichen der Freude. Gleichzeitig war es Bekenntnis zum Korporationsgedanken, Bekenntnis der Freundschaft, die man sich geschworen hat, und gegebenenfalls auch Bekenntnis der Religion. Es gehört zum Charakter des Farbentragens, daß damit ein nicht zu unterschätzender erzieherischer Effekt erzielt wird. Es mahnt den Korporierten ständig seiner Verantwortung gegenüber seiner Verbindung, dem Ansehen von Verbindungen überhaupt. Es ist darüber hinaus ständiges Bekenntnis und Symbol einer besonderen Haltung. Das im Farbenstreit mühsam erkämpfte Recht zum Farbentragen in der Öffentlichkeit wird heutzutage immer weniger genutzt. Selbst im universitären Bereich ist es fast völlig verschwunden. Dabei ist es gar nicht nötig, ständig Band und Mütze (siehe Couleur) zu tragen, auch das Tragen des Zipfels ist eine Form des Farbebekennens. Durch offene Bekenntnis zur Korporation durch das Farbentragen setzt man sich natürlich der offenen Kritik aus, wer aber von seiner Sache überzeugt ist, wird dies nicht scheuen. Die von den Korporationen häufig beklagte mangelnde Präsenz in der Öffentlichkeit könnte unter anderem auch durch die vermehrte Nutzung der "Chance Farbentragen" begegnet werden.
 
Farbenstreit:    Nach dem zweiten Weltkrieg, in der Zeit des Wiederaufbaus der Universitäten und natürlich auch der Verbindungen, kam es zu einer für farbentragende Verbindungen sehr bedrohlichen Entwicklung. Die Hochschulen beanspruchten einen allgemeinen Erziehungsauftrag über das Fachstudium hinaus für sich und lehnten deshalb Erziehungsgemeinschaften wie Verbindungen ab. Zudem unterstellt man den Verbindungen schon damals eine unliebsame konservative bis rechte Grundhaltung, und so sammelten sich einzelne Professoren und Rektoren deutscher Hochschulen, Politiker und Gewerkschafter und entwickelten sich zu den schärfsten Gegnern der Korporationen. Dies äußerte sich ganz vordergründig in dem Verbot, Farben zu tragen.
Dieses Verbot, in der Öffentlichkeit und insbesondere auf dem Campus Farben zu tragen, führte zum sogenannten Farbenstreit, in dessen Verlauf sogar Verbindungen die Lizenz durch die Universität oder sogar durch ein Gericht entzogen wurde, deren einziges "Verbrechen" im offenen Bekenntnis zu ihrer Korporation und dem Korporationswesen überhaupt durch das Tragen von Farben war. Erst nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten und den unter-schiedlichsten Entscheidungen vor Gericht, wurde den Verbindungen im Wandel der Zeit das Tragen von Couleur in der Öffentlichkeit wieder gestattet. Farbentragen ist und bleibt ein wichtiges Charakteristikum vieler Korporationen. Eingedenk der Mühen von Cartell- und Farbenbrüdern im Streit um dieses wichtige Recht sollten wir dem Farbentragen die nötige Bedeutung beimessen.
 
Farbenstrophe:    (siehe Bundeslied)
 
Fiat Lux:    Ist ein lateinisches Kneipkommando für "Macht Licht". (siehe Lux, Lumen)
 
fiducit:    Dieses Wort leitet sich von fiducia sit - eigentlich "Treue möge währen, vertraue darauf" , heute aber eher "es gefällt, man stimmt zu, man nimmt das Angebot vertrauensvoll an" - ab. Es wird in der Studentensprache als Antwort auf das Schmollis gebraucht. (siehe Fidulitas)
 
Fidulitas:    Ist wohl eine übertragung wie fiducit und steht für einen besonderen Teil einer Kneipe, das sogenannte Bierdorf.
 
FM:    (siehe Fuxmajor)
 
Fux:    Als Fux bezeichnet man ein Mitglied einer Korporation während der ersten Zeit seiner Mitgliedschaft. Der Ursprung dieser Bezeichnung ist nicht klar. So gibt es den - allerdings wenig erfolgversprechenden - Versuch, den Begriff vom lateinischen faxe "Bodensatz" abzuleiten. Der Fux, als scherzhafte Verkürzung des Fuchs, wird hingegen häufig mit dem Tier und dem inzwischen ungebräuchlichen Begriff für den Narren feix, von dem sich auch das umgangssprachliche "feixen" ableitet, in Verbindung gebracht. Auch erkennt man den Fux im niederdeutschen Schimpfwort "Foß" oder "Voß" wieder, welches einen abwertenden Ausdruck für Student oder Akademiker darstellt. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts gab es unter den Füxen einer Verbindung die weitergehende Unterscheidung in Kraßfux für den Fux im ersten Semester und Brandfux für den Fux im zweiten Semester. So wurde zu Beginn des zweiten Semesters der Fux in der Brandung seiner "Kraßheit" enthoben, worauf sich auch heute gebräuchliche Studentenlieder beziehen (vergleiche Deposition).
Diese Unterscheidung ist aber mit der Bindung des Fuxendaseins an zwei Semester weitestgehend aus dem studentischen Brauchtum verschwunden. Die Bindung an zwei Semester wurde dann vollständig auf das bestehen einer sogenanneten Burschenprüfung, in der der Fux vor dem Burschungsgremium bestehen mußte, reduziert, und auch diese ist vielerorts inzwischen vergessen. Bei schlagenden Verbindungen zählt in der Regel die Mensur zur "Burschungsvorleistung". Ganz wird auf die Unterscheidung zwischen Fux und Bursch jedoch nicht verzichtet. Farbentragende Verbindungen kennzeichnen den Fux in der Regel durch ein zwei- statt dreifarbiges Band. Bestimmte Arbeiten werden andernorts immer noch traditionell von Füxen übernommen, bei sehr traditionell geprägten Korporationen zum Teil immer noch sehr weitgehend, was bis zur Vernachlässigung des Studiums gehen kann. Diese Auswüchse sind aber glücklicherweise in letzter Zeit fast völlig verschwunden. Während seiner Fuxenzeit wird der Fux durch seinen Leibbursch (siehe Leibverhältnis), z.B. in den Fuxenstunden durch den Fuxmajor und durch seine Teilnahme an den Verbindungsveranstaltungen in das Verbindungsleben eingeführt. Während dieser Zeit ist es an ihm, sein Verhältnis zur Verbindung und an den anderen Verbindungsmitgliedern, ihr Verhältnis zu ihm zu prüfen. Sollte die Prüfung zur beiderseitigen Zufriedenheit ausfallen, endet die Fuxenzeit mit der endgültigen Aufnahme in die Korporation (vergleiche hierzu auch amicitia). Diese Aufnahme erfolgt auf Lebenszeit und will deshalb wohl überlegt sein.
 
Fuxenband:    (siehe Fuxenfarben)
 
Fuxenconvent:    Ist eine wohl eher scherzhaft entstandene Bezeichnung für die Fuxenstunde, die aber trotzdem Eingang in Geschäftsordnungen etc. gefunden hat.
 
Fuxenfarben:    Als Unterscheidungsmerkmal zwischen Fux und Bursch ist es in den meisten farbentragenden Verbänden Tradition, daß Füxe andere Couleur tragen als Burschen. Meist leiten sich die Fuxenfarben aus den Burschenfarben ab, indem z.B. die drei Farben des Burschenbandes um eine reduziert werden.
(siehe auch Bursch)
 
Fuxenkneipe:    Ist eine von Füxen geschlagene Kneipe, auf der häufig ein der Reversionskneipe ähnlicher Comment gilt: Füxe haben Rechte und Pflichten eines Burschen u.u.
 
Fuxenstall:    Bezeichnet sowohl Gemeinschaft der Füxe (siehe Fux, Fuxia) als auch einen Teil der Kneipcorona. (siehe Zapfen)
 
Fuxenstrophe:    Ist eine meist vom Bundeslied abgeleitete Strophe, die von den Füxen gesungen wird und nicht zu den eigentlichen Strophen des Bundesliedes zählt. In ihr werden in der Regel die Fuxenfarben aufgegriffen.
 
Fuxenstunde:    Ist die regelmäßige Zusammenkunft der Füxe und dem Fuxmajor, in der dieser die Füxe in Geschichte, Brauchtum, Geschäftsordnung etc. der Verbindung einführt.
 
Fuxentaufe:    Bezeichnet heute ein eher harmloses und scherzhaftes Aufnahmeritual, in dem der Neuling teilweise eine Scherzprüfung bestehen mußte und dann mit Bier getauft wurde (vergleiche Deposition). Mit ihr verbunden wurde häufig die Vergabe eines Biernamens. Fuxentaufen sind aber größtenteils in Vergessenheit geraten, ebenso wie die Tradition, einen Biernamen zu vergeben.
 
Fuxenzeitung:    Ist die von der Fuxia anläßlich von Stiftungsfest oder Kneipe erstellte Bierzeitung.
 
Fuxia:    Ist der lateinisierte Begriff für Fuxenstall im Sinne der Gemeinschaft der Füxe.
 
Fuxmajor:    Der Charge des Fuxmajors kommt ohne Zweifel eine besondere Bedeutung zu. Er ist nicht nur für die Ausbildung der Füxe), sondern für die Sicherung des Fortbestandes der Verbindung in besonderem Maße mitverantwortlich, da ihm die Organisation der Mitgliederwerbung, auch Keilung genannt (siehe keilen) obliegt. Deshalb wird sie vorzugsweise erfahreneren Bundesbrüdern übergeben. Seine Ursprünge findet der Fuxmajor oder Fuxensenior in ganz anderer Form bis Ende des 19. Jahrhunderts als besonders herausgehobener Fux innerhalb der Fuxia. Häufig war er der Älteste oder zumindest renomierteste Fux. Erst danach entwickelte sich der Posten ob seiner steigenden Bedeutung für die Verbindung zu einem Burschenamt. Heutzutage führt ein erfahrener Bursch in Prinzipien, Comment und Geschichte der Verbindung ein. In besonderem Maße trägt der Fuxmajor für die Formung der Füxe und damit letztlich für die Prägung der Verbindung für die Zukunft Verantwortung. Auf sein Geschick kommt es an, die Füxe an die besonderen Aufgaben und Pflichten, die eine Gemeinschaft wie eine Verbindung mit sich bringt, heranzuführen. Insignien seiner Charge sind häufig das gekreuzt zum Burschenband getragene Fuxenband und - allerdings immer seltener - der an der Kopfcouleur befestigte Fuxschwanz.
 
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G
 
 
Geschäftsordnung, GO:   Die Geschäftsordnung beinhaltet die Ausführungsbestimmungen zur Satzung, regelt also die Einzelheiten des äußeren und inneren Lebens der Verbindung.
 
Index
 
H
 
 
ho:    Ist die Kurzform für hochoffiziell. (siehe Status)
 
hochoffiziell:    (siehe Status)
 
Hochoffiz, Hochoffizium, ho-Teil:   Bezeichnet den ersten, sehr festlichen Teil einer Kneipe. (siehe Kneipe, Kommers)
 
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I
 
 
Inaktiver:    (siehe Aktiver)
 
Inoffiz, Inoffizium, io-Teil:    Bezeichnet den späteren, lockereren Kneipenteil. (siehe Kneipe)
 
Institut:    Über den allgemein gebräuchlichen Begriff des Instituts im Sinne einer Forschungsanstalt, des Gebäudes der Hochschule und des rechtlichen Begriffs des Instituts hinaus, erhält das Institut im studentischen Sprachgebrauch eine Erweiterung. So spricht man von dem Institut des Pennalismus, aber auch von dem des Convents, des Chargierens, der Philistration (siehe Alter Herr) oder des Leibverhältnissses. Auch unterscheidet man offizielle Institute im Sinne offizieller Veranstaltungen wie Kneipe und Kommers und inoffizielle Institute wie spontane Veranstaltungen (vergleiche mit Status). Heutzutage ist der Begriff etwas aus der Mode gekommen, die Verpflichtung, sich für offizielle Institute Dispens erteilen lassen zu müssen, wenn man an ihnen nicht teilnehmen kann, hat sich aber bis heute erhalten.
 
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J
 
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K
 
 
Kanne:    Der Begriff der Kanne ist heutzutage nur im korporationsstudentischen Bereich als Trinkgefäß bekannt. Seine Ursprünge findet der Ausdruck jedoch im Mittelalter in der zum Tafelgeschirr gehörenden Weinkanne. Ob des schweren Gewichts der großen, gefüllten Weinkannen mußten diese über den Boden geschliffen werden (siehe Schleifen). Kanne ist aber auch eine alte deutsche Maßeinheit sowohl für den Wein (1,4 Liter) wie auch für das Bier (1 Liter). In die Studentensprache übernommen wurde die Kanne vermutlich aus der Tradition des Bergbaus.
 
Kartell:    (siehe Cartell)
 
Kartellbruder:    Als Kartellbrüder bezeichnen sich die Angehörigen der dem KV angehörenden Korporationen. Die Abkürzung lautet Kbr., die Mehrzahl "Kartellbrüder" wird KbrKbr. oder auch Kbr2 abgekürzt.
(siehe amicitia, Cartellbruder)
 
Kartellverband der Katholischen Deutschen Studentenvereine:   (siehe KV)
 
K.D.St.V.:    Kurzform für Katholische Deutsche Studentenverbindung.
 
Keilen:    War keilen früher Begriff für das Spalten mittels eines Keiles, Synonym für Prügel und später für das unrechtmäßige oder zumindest unverdien